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AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Vaters gegen seinen Sohn auf Erteilung einer Auskunft über Einkünfte und Vermögen; Erteilung einer Auskunft über das Vermögen für einen bestimmten Stichtag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1313
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG München, 15.11.1995 - 12 UF 1301/95
Auszug aus AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03
Mit der Vorlage einer Einkommenssteuererklärung genügt der Beklagte seiner Auskunftspflicht in der Regel ebensowenig (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 81, 42) wie durch Erteilung von verschiedenen Einzelauskünften und Vorlage einzelner Belege (vgl. OLG Harn FamRZ 83, 1232; OLG München FamRZ 96, 738) .des Vorjahres erstreckt (vgl. OLG München FamRZ 96, 738).
- OLG Koblenz, 20.08.1979 - 15 WF 457/79
Frist; Lauf; Vorprozeß; Urteil; Verkündung
Auszug aus AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03
Denn öffentliche Verhandlung und Verkündung des Auskunftsurteils vom 27.03.2001 MIHIII liegen bereits mehr als 2 Jahre zurück (vgl. OLG Koblenz FamRZ 79, 1021; Amtsgericht Essen FamRZ 93, 593). - AG Essen, 10.12.1992 - 104 F 209/92
Unterhaltsanspruch; Abänderungsklage; Freiwillig erhöhte Zahlung; Fristlauf
Auszug aus AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03
Denn öffentliche Verhandlung und Verkündung des Auskunftsurteils vom 27.03.2001 MIHIII liegen bereits mehr als 2 Jahre zurück (vgl. OLG Koblenz FamRZ 79, 1021; Amtsgericht Essen FamRZ 93, 593).
- OLG München, 27.05.1992 - 12 WF 707/92
Selbständiger; Erstreckung der Auskunftspflicht ; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; …
Auszug aus AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03
Trotz Fehlens eines gesetzlichen Stichtages (anders §§ 1379, 1383, 1387 BGB ) ist die Auskunft über das Vermögen für einen bestimmten Stichtag zu erteilen (OLG Karlsruhe FamRZ 86, 271; OLG München FamRZ 92, 1207). - OLG München, 08.07.1992 - 12 UF 776/92
Abgrenzung der Pflicht zur Auskunftserteilung und der Pflicht zur Vorlage von …
Auszug aus AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03
Zur Vorlage einer Einkommenssteuererklärung für einen noch nicht ergangenen Einkommenssteuerbescheid oder gar zur Anfertigung einer Einkommenssteuererklärung eigens für die Zwecke des UnterhaltsVerfahrens ist der Beklagte jedoch grundsätzlich nicht verpflichtet (vgl. OLG München FamRZ 93, 202/203). - BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des …
Auszug aus AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03
Die Auskunft ist gemäß §§ 259, 260 BGB in der Form einer abgeschlossenen, systematischen und geordneten Zusammenstellung aller Angaben zu erteilen, die dem Kläger ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs ermöglicht (vgl. BGH FamRZ 83, 996/998). - OLG Hamm, 18.08.1995 - 10 WF 244/95
Neuerliche Auskunftsverpflichtung nach erteilter Auskunft bezüglich …
Auszug aus AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03
Es ist auch nicht ersichtlich, dass der Beklagte danach noch eine Auskunft im Sinne einer geschlossenen, systematischen Aufstellung in der oben bezeichneten Form erteilt und damit den Lauf der 2-Jahres-Frist erneut in Gang gesetzt hätte (vgl. OLG Hamm FamRZ 96, 868). - OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 2 UF 155/85
Auskunftsanspruch; Vermögensgegenstand; Vorlage von Belegen; Vermögen; Einkünfte
Auszug aus AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03
Trotz Fehlens eines gesetzlichen Stichtages (anders §§ 1379, 1383, 1387 BGB ) ist die Auskunft über das Vermögen für einen bestimmten Stichtag zu erteilen (OLG Karlsruhe FamRZ 86, 271; OLG München FamRZ 92, 1207).