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AG Freising, 06.11.2018 - 14 C 924/18 |
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- AG Neuwied, 23.12.2010 - 43 C 309/10
Auszug aus AG Freising, 06.11.2018 - 14 C 924/18
Außerdem würde die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu.einer unzulässigen Ausforschung führen, da im -Seite 4 - vorliegenden Fall ein zeitlicher Bezug der Internetangebote zu der streitgegenständlichen Anmietsituation (teilweise) fehlt (OLG Köln NZV 2010, 614; AG Neuwied, Urteil vom 23.12.2010 - 43 C 309/10). - OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10
Umfang der Ersatzpflicht hinsichtlich unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus AG Freising, 06.11.2018 - 14 C 924/18
Außerdem würde die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu.einer unzulässigen Ausforschung führen, da im -Seite 4 - vorliegenden Fall ein zeitlicher Bezug der Internetangebote zu der streitgegenständlichen Anmietsituation (teilweise) fehlt (OLG Köln NZV 2010, 614; AG Neuwied, Urteil vom 23.12.2010 - 43 C 309/10). - BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus AG Freising, 06.11.2018 - 14 C 924/18
Bezugnehmend auf BGH Az. VI ZR 151/03 gehören die Mietwagenkosten regelmäßig zu den Kosten der Schadensbehebung. - BGH, 27.03.2012 - VI ZR 40/10
Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten
Auszug aus AG Freising, 06.11.2018 - 14 C 924/18
Bezug nehmend auf die Entscheidung vom 27.03.2012, Az. VI ZR 40/10, führt der BGH aus, dass es der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates entspricht, dass der Tatrichter in Ausübung seines Ermessens gem. & 287 ZPO den Normaltarif grundsätzlich auf der Grundlage des Schwackemietpreisspiegels im maßgebenden Postleitzahlengebiet ermitteln kann.