Rechtsprechung
   AG Freising, 11.09.2015 - 5 C 261/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35646
AG Freising, 11.09.2015 - 5 C 261/15 (https://dejure.org/2015,35646)
AG Freising, Entscheidung vom 11.09.2015 - 5 C 261/15 (https://dejure.org/2015,35646)
AG Freising, Entscheidung vom 11. September 2015 - 5 C 261/15 (https://dejure.org/2015,35646)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,35646) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • rewis.io

    Verkehrsunfall, Schadensersatz, Schadensminderungspflicht, Schadensbeseitigung

  • ra.de
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Freising verurteilt nicht sofort regulierungswillige Krafthaftpflichtversicherung zur Zahlung der durch die hinausgezögerte Regulierung entstandenen Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigng, Standkosten und Anwaltskosten mit Urteil vom 11.9.2015 - 5 C 261/15 -.

  • verkehrsanwaelte.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unmöglichkeit der Abholung des reparierten Kfz - Schadensersatz?

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    AG Freising zur Frage der Reparaturvorfinanzierung durch Geschädigten nach Unfall

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Finanziellen Engpass schnell erklären - Schadenminderungspflicht bei fehlender Vorfinanzierungsmöglichkeit

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus AG Freising, 11.09.2015 - 5 C 261/15
    Insbesondere kann eine Pflicht des Geschädigten, zur Schadensbeseitigung einem Kredit aufzunehmen, nur unter besonderen Umständen angenommen werden, Es ist grundsätzlich Sache des Schädigers, die vom Geschädigten zu veranlassende Schadensbeseitigung zu finanzieren (BGH NJW 1989, 290).

    Vielmehr hat der Schädiger grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die daraus herrühren, dass der Schaden mangels sofortige Ersatzleistung nicht gleich beseitigt worden ist und sich dadurch vergrößert hat (BGH NJW 1989, 290).

  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt

    Auszug aus AG Freising, 11.09.2015 - 5 C 261/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH stellt auch der vorübergehende Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs einen ersatzfähigen Schaden im Sinne von §§ 249 ff BGB dar, wenn der Geschädigte sich für die Zeit des Nutzungsausfalls keinen Ersatzwagen beschafft (u. a. BGH NJW 2010, 2426).
  • LG Aachen, 06.02.2013 - 11 O 189/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall bei Zusammenstoß mit einem stehenden Fahrzeug

    Auszug aus AG Freising, 11.09.2015 - 5 C 261/15
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass dem Geschädigten Anspruch auf Ersatz von Nutzungsausfall, Standgebühr und Mietwagen zusteht, soweit diese zur Vorfinanzierung der Reparaturkosten nicht in der Lage ist (vergleiche LG Saarbrücken, NJW 2014, 2292, LG Aachen NJW 2013, 2294).
  • LG Saarbrücken, 07.02.2014 - 13 S 189/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei Verzögerung

    Auszug aus AG Freising, 11.09.2015 - 5 C 261/15
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass dem Geschädigten Anspruch auf Ersatz von Nutzungsausfall, Standgebühr und Mietwagen zusteht, soweit diese zur Vorfinanzierung der Reparaturkosten nicht in der Lage ist (vergleiche LG Saarbrücken, NJW 2014, 2292, LG Aachen NJW 2013, 2294).
  • AG Coburg, 28.12.2017 - 12 C 440/17
    Kann ein Geschädigter nicht aus eigenen Mitteln sein Kraftfahrzeug finanzieren und droht daher bei nicht umgehender Regulierung des Schadens ein besonders hoher Nutzungsausfallschaden, ist der Geschädigte nach dem Grundsatz der Schadensminderungspflicht gehalten, den Schädiger darauf hinzuweisen, dass er zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Zahlung der Reparatur nicht in der Lage ist und deshalb einen Vorschuss benötigt (AG Freising, Endurteil vom 11.09.2015, Aktenzeichen 5 C 261/15; LG Aachen, Urteil vom 20.05.2016, 11 © 366/15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht