Rechtsprechung
AG Freising, 27.10.2017 - 6 Ds 506 Js 37436/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AufenthG § 55, § 60a Abs. 4, § 95 Abs. 1 Nr. 2, § 95 Abs. 1 Nr. 4; StPO § 154a Abs. 2
Bei Anspruch auf Ausstellung einer Duldung kein unerlaubter Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel während erneuter Überprüfung nach Eintritt in Kirchenasyl - rewis.io
Bei Anspruch auf Ausstellung einer Duldung kein unerlaubter Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel während erneuter Überprüfung nach Eintritt in Kirchenasyl
- ra.de
Verfahrensgang
- AG Freising, 27.10.2017 - 6 Ds 506 Js 37436/16
- OLG München, 03.05.2018 - 4 OLG 13 Ss 54/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02
Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland
Auszug aus AG Freising, 27.10.2017 - 6 Ds 506 Js 37436/16
Die Strafgerichte dürfen sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2 BvR 397/02) nicht mit der Feststellung begnügen, der Angeklagte sei nicht im Besitz einer Duldung nach § 60 a AufenthG gewesen.Wie das Verfassungsgericht bereits in der o.g. Entscheidung feststellte (BVerfG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2 BvR 397/02), lässt die Systematik des Ausländergesetzes - jetzt Aufenthaltsgesetzes - grundsätzlich keinen Raum für einen derartig ungeregelten Aufenthalt (vgl. BVerwGE 105, 232, 236), der den Zeitpunkt der Duldungserteilung ins Belieben der Behörden stellt.
- VG München, 29.10.2015 - M 2 K 15.50211
Asylantrag, irakische Staatsangehörigkeit, Überstellungsfrist, ursprüngliche …
Auszug aus AG Freising, 27.10.2017 - 6 Ds 506 Js 37436/16
In der Vereinbarung das BAMF mit den Kirchen wird sich diesbezüglich ausdrücklich auf das Kirchenasyl als christlich-humanitäre Tradition berufen und das Bundesamt erklärt, dass es diese Tradition nicht in Frage stelle (hierzu VG München, Urteil vom 29.10.2015 - Az. M 2 K 15.50211, beck-online, Ziffer 1 bb) am Ende). - BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97
Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung
Auszug aus AG Freising, 27.10.2017 - 6 Ds 506 Js 37436/16
Wie das Verfassungsgericht bereits in der o.g. Entscheidung feststellte (BVerfG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2 BvR 397/02), lässt die Systematik des Ausländergesetzes - jetzt Aufenthaltsgesetzes - grundsätzlich keinen Raum für einen derartig ungeregelten Aufenthalt (vgl. BVerwGE 105, 232, 236), der den Zeitpunkt der Duldungserteilung ins Belieben der Behörden stellt. - BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 23.99
Duldungsanspruch bei ungeklärter Identität eines Ausländers
Auszug aus AG Freising, 27.10.2017 - 6 Ds 506 Js 37436/16
Da der Ausländer auch zu dulden ist, wenn er die Entstehung des Hindernisses (z.B. durch Mitführen gefälschter Papiere bei der Einreise oder wie hier: das Aufsuchen des Kirchenasyls) oder dessen nicht rechtzeitige Beseitigung (etwa durch unterlassene Mitwirkung bei der Beschaffung notwendiger Identitätspapiere) zu vertreten hat (vgl. BVerwGE 111, 62, 64 f.), ist keine Konstellation vorstellbar, in der der Ausländer nicht einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung hätte.