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   AG Freising, 27.10.2017 - 6 Ds 506 Js 37436/16   

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https://dejure.org/2017,59500
AG Freising, 27.10.2017 - 6 Ds 506 Js 37436/16 (https://dejure.org/2017,59500)
AG Freising, Entscheidung vom 27.10.2017 - 6 Ds 506 Js 37436/16 (https://dejure.org/2017,59500)
AG Freising, Entscheidung vom 27. Oktober 2017 - 6 Ds 506 Js 37436/16 (https://dejure.org/2017,59500)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 55, § 60a Abs. 4, § 95 Abs. 1 Nr. 2, § 95 Abs. 1 Nr. 4; StPO § 154a Abs. 2
    Bei Anspruch auf Ausstellung einer Duldung kein unerlaubter Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel während erneuter Überprüfung nach Eintritt in Kirchenasyl

  • rewis.io

    Bei Anspruch auf Ausstellung einer Duldung kein unerlaubter Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel während erneuter Überprüfung nach Eintritt in Kirchenasyl

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus AG Freising, 27.10.2017 - 6 Ds 506 Js 37436/16
    Die Strafgerichte dürfen sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2 BvR 397/02) nicht mit der Feststellung begnügen, der Angeklagte sei nicht im Besitz einer Duldung nach § 60 a AufenthG gewesen.

    Wie das Verfassungsgericht bereits in der o.g. Entscheidung feststellte (BVerfG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2 BvR 397/02), lässt die Systematik des Ausländergesetzes - jetzt Aufenthaltsgesetzes - grundsätzlich keinen Raum für einen derartig ungeregelten Aufenthalt (vgl. BVerwGE 105, 232, 236), der den Zeitpunkt der Duldungserteilung ins Belieben der Behörden stellt.

  • VG München, 29.10.2015 - M 2 K 15.50211

    Asylantrag, irakische Staatsangehörigkeit, Überstellungsfrist, ursprüngliche

    Auszug aus AG Freising, 27.10.2017 - 6 Ds 506 Js 37436/16
    In der Vereinbarung das BAMF mit den Kirchen wird sich diesbezüglich ausdrücklich auf das Kirchenasyl als christlich-humanitäre Tradition berufen und das Bundesamt erklärt, dass es diese Tradition nicht in Frage stelle (hierzu VG München, Urteil vom 29.10.2015 - Az. M 2 K 15.50211, beck-online, Ziffer 1 bb) am Ende).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus AG Freising, 27.10.2017 - 6 Ds 506 Js 37436/16
    Wie das Verfassungsgericht bereits in der o.g. Entscheidung feststellte (BVerfG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2 BvR 397/02), lässt die Systematik des Ausländergesetzes - jetzt Aufenthaltsgesetzes - grundsätzlich keinen Raum für einen derartig ungeregelten Aufenthalt (vgl. BVerwGE 105, 232, 236), der den Zeitpunkt der Duldungserteilung ins Belieben der Behörden stellt.
  • BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 23.99

    Duldungsanspruch bei ungeklärter Identität eines Ausländers

    Auszug aus AG Freising, 27.10.2017 - 6 Ds 506 Js 37436/16
    Da der Ausländer auch zu dulden ist, wenn er die Entstehung des Hindernisses (z.B. durch Mitführen gefälschter Papiere bei der Einreise oder wie hier: das Aufsuchen des Kirchenasyls) oder dessen nicht rechtzeitige Beseitigung (etwa durch unterlassene Mitwirkung bei der Beschaffung notwendiger Identitätspapiere) zu vertreten hat (vgl. BVerwGE 111, 62, 64 f.), ist keine Konstellation vorstellbar, in der der Ausländer nicht einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung hätte.
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