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AG Freudenstadt, 12.06.1985 - 5 C 313/84 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1986, 983
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.10.1961 - VI ZR 238/60
Erstattungsfähigkeit des merkantilen Minderwerts
Auszug aus AG Freudenstadt, 12.06.1985 - 5 C 313/84
Dabei stellt der merkantile Minderwert die Wertdifferenz dar, die bei einem Fahrzeug vor Unfall und nach Reparatur besteht (BGH VersR 61, 1043 = NJW 61, 2253).
- OLG Düsseldorf, 17.11.1986 - 1 U 229/85 Ähnlich argumentiert das AG Freudenstadt (Urteil - 5 C 313/84 - 12.6.1985 = VersR 1986, 983 ): entgegen der Subsumtion unter eine »starre« 100.000 km-Grenze »wäre es unverständlich, wenn dem Eigentümer eines gut gepflegten, unfallfreien, nur dreieinhalb Jahre alten Pkw von einem Anschaffungswert in der Größenordnung von 30.000 DM der Anspruch auf einen merkantilen Minderwert grundsätzlich allein wegen der Laufleistung des Pkw versagt würde«.