Rechtsprechung
AG Freyung, 17.10.2007 - C 436/07 |
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Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif Winterreifen
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Schwacke-Automietpreisspiegel; Winterreifen; Unfallersatztarif
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 36/06
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten; Erstattung eines Unfallersatztarifs bei …
Auszug aus AG Freyung, 17.10.2007 - C 436/07
14. Urteil vom 06.03.2007, VI ZR 36/06: Es stellt einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dar, wenn der Geschädigte trotz fehlenden Zeitdrucks und dem Angebot der Versicherung, bestehende Zweifelsfragen durch Rücksprache mit ihr zu klären, es ablehnt, ein Mietfahrzeug zum Normaltarif anzumieten, weil er nicht bereit ist, die Kaution zu leisten und in Vorkasse zu treten, wenn dies ohne Rückgriff auf einen Bankkredit aus eigenen Mitteln und ohne besondere Einschränkung der gewohnten Lebensführung möglich ist. - BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Freyung, 17.10.2007 - C 436/07
Der Normaltarif kann im Rahmen des richterlichen Ermessens nach § 287 ZPO auf der Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels im jeweiligen Postleitzahlengebiet geschätzt werden, Urteil vom 13.06.2006, VI ZR 161/05: Dass ein Mietwagenunternehmen dem Geschädigten nur einen Tarif angeboten hat, reicht grundsätzlich nicht für die Annahme aus, dem Geschädigten sei kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich gewesen. - BGH, 13.02.2007 - VI ZR 105/06
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Freyung, 17.10.2007 - C 436/07
125/04: Es besteht eine Aufklärungspflicht des Autovermieters gegenüber dem Interessenten eines Unfallersatzwagens dahingehend, dass die Gefahr besteht, dass die Haftpflichtversicherung nicht den vollen Tarif übernimmt, weil der angebotene Tarif deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, 13. urteil vom 13.02.2007, VI ZR 105/06: Pur die Annahme, dem Geschädigten sei kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich gewesen, reicht OB nicht aus, dass das Mietwagenunternehmen dem Geschädigten nur einen Tarif angeboten hat und ihm bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs unter Offenlegung der Unfallsituation auch im Bereich einer Stadt zunächst ausschließlich der Unfallersatztarif angeboten worden wäre.
- BGH, 14.02.2006 - VI ZR 32/05
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Freyung, 17.10.2007 - C 436/07
2. Mit Urteil vom gleichen Tage, AZ: VI ZR 32/05, . - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 243/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Freyung, 17.10.2007 - C 436/07
Der Vermieter muss aber dann, wenn er dem Unfall-geschädigten einen Tarif anbietet, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt und deshalb die Gefahr besteht, dass die Haftpflichtversicherung nicht den vollen Tarif übernimmt, den Mieter darüber aufklären, Urteil Vom 23.01.2007, VI ZR 243/05: Der BGH hat hier erneut bekräftigt, dass es nicht erforderlich ist, die Kalkulation des konkreten Vermieters nachzuvollziehen. - BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04
Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein …
Auszug aus AG Freyung, 17.10.2007 - C 436/07
Urteil vom 04.04.2006, VI ZR 338/04: Der Geschädigte verstößt bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs zum Unfallersatztarifs dann nicht gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, wenn Besonderheiten mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa die Vorfinanzierung) das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen und ähnlichem einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlagst und infolge' dessen zur Schadensbehebung erforderlich sind. - BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Freyung, 17.10.2007 - C 436/07
Auch die Rechtsprechung des BGH hat deutlich unterschiedliche Akzente gesetzt, man vergleiche nur BGH NJW 1996, S. 1958, die den Geschädigten praktisch von allen Sorgfaltspflichten freigestellt und die neuen Entscheidungen beispielsweise die Urteile vom 15.02.2005, Verkehrsrechtliche Mitteilungen 2005 Nr. 48 und das Urteil vom 19.04.2005, DAR 2005, S. 438 ff. - BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Freyung, 17.10.2007 - C 436/07
Urteil vom 04. Juli 2006, AZ; VI ZR 237/05: Der BGH hat hier eine Pflicht zur gezielten Erkundigung nach billigeren Tarifen angenommen, wenn der tatsächlich angebotene Tarif außergewöhnlich hoch ist und den üblichen Tagespreis für einen Mietwagen der entsprechenden Klasse nahezu um das 3-fache überstieg. - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 18/06
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei Möglichkeit der Anmietung eines …
Auszug aus AG Freyung, 17.10.2007 - C 436/07
Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 18/06: In diesem konkreten Fall war dem Kläger, einem unternehmen, ein Normaltarif nach Auffassung des BGH ohne weiteres zugänglich, Die Klägerin hatte vorher schon geschäftliche Kontakte zum Mietwagenunternehmen, hatte dort einige ihrer Firmenfahrzeuge erworben, hat sie auch dort reparieren lassen. - BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04
Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs
Auszug aus AG Freyung, 17.10.2007 - C 436/07
Auch die Rechtsprechung des BGH hat deutlich unterschiedliche Akzente gesetzt, man vergleiche nur BGH NJW 1996, S. 1958, die den Geschädigten praktisch von allen Sorgfaltspflichten freigestellt und die neuen Entscheidungen beispielsweise die Urteile vom 15.02.2005, Verkehrsrechtliche Mitteilungen 2005 Nr. 48 und das Urteil vom 19.04.2005, DAR 2005, S. 438 ff. - BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04
Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif …