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   AG Friedberg (Hessen), 01.03.2013 - 700 F 1142/12   

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https://dejure.org/2013,43679
AG Friedberg (Hessen), 01.03.2013 - 700 F 1142/12 (https://dejure.org/2013,43679)
AG Friedberg (Hessen), Entscheidung vom 01.03.2013 - 700 F 1142/12 (https://dejure.org/2013,43679)
AG Friedberg (Hessen), Entscheidung vom 01. März 2013 - 700 F 1142/12 (https://dejure.org/2013,43679)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1994
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Gießen, 07.11.2013 - 22 III 9/13

    Nachbeurkundung der im Ausland erfolgten Geburt eines Kindes von einer Leihmutter

    Mit Beschluss vom 01.03.2013 (700 F 1142/12 RI), rechtskräftig seit dem 14.03.2013, hat das Amtsgericht -Familiengericht- Friedberg (Hessen), die gerichtliche Feststellung des Bezirksgerichts Dsershynskyj in Charkiw Aktenzeichen 2011/7167/2012 2-o/2011/217/2012 vom 25.04.2012, wonach der Antragsteller des vorliegenden Verfahrens der Vater und die Antragstellerin des Verfahrens die Mutter des am 20.03.2012 geborenen Kindes "..." ist, anerkannt.

    Die Akte 700 F 1142/12 RI des Amtsgerichts -Familiengericht- Friedberg (Hessen) war beigezogen.

    Weder das Standesamt "..." noch der Beteiligte zu 4) können sich wirksam auf die fehlende Anerkennungsfähigkeit sowohl der Entscheidung des ukrainischen Bezirksgerichts vom 25.4.2012 noch des Beschlusses des Amtsgerichts- Familiengerichts - Friedberg (Hessen) vom 1.3.2013 (700 F 1142/12 RI) berufen.

    Im Ergebnis steht aufgrund der Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Friedberg (Hessen) vom 1.3.2013 (700 F 1142/12 RI) bindend fest, dass die Beteiligten zu 1) und 2) die Eltern des Beteiligten zu 3) sind.

  • OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 20 W 374/13

    Bindungswirkung einer Gerichtsentscheidung im Anerkennungsfeststellungsverfahren

    In diesem Verfahren erließ das Amtsgericht Friedberg - Familiengericht - am 01. März 2013 (Az. 700 F 1142/12 RI veröffentlicht in FamRZ 2013, 1994) einen Beschluss, mit welchem die gerichtliche Feststellung des Bezirksgerichts Dsershynskyj in O2 vom 25. April 2012, wonach der Antragsteller zu 2. der Vater und die Antragstellerin zu 1. die Mutter des am .
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