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   AG Friedberg (Hessen), 27.11.2013 - 2 C 1676/12 (23)   

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https://dejure.org/2013,42764
AG Friedberg (Hessen), 27.11.2013 - 2 C 1676/12 (23) (https://dejure.org/2013,42764)
AG Friedberg (Hessen), Entscheidung vom 27.11.2013 - 2 C 1676/12 (23) (https://dejure.org/2013,42764)
AG Friedberg (Hessen), Entscheidung vom 27. November 2013 - 2 C 1676/12 (23) (https://dejure.org/2013,42764)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 674
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00

    WEG : Genehmigung einer baulichen Veränderung durch unangefochtenen

    Auszug aus AG Friedberg (Hessen), 27.11.2013 - 2 C 1676/12
    Die Wohnungseigentümerversammlung kann jedoch auch eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG nachträglich genehmigen (OLG Köln,  Beschl. vom 12.1.2001 - 16 Wx 156/00, NZM  2001, 293; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 2.11.2004 - 3 Wx 234/04 - NZM 2005, 791).

    Die Überschreitung der rechtlichen Grenzen durch die im Einzelfall getroffene Regelung kann deshalb nur die Anfechtbarkeit des Eigentümerbeschlusses begründen, die lediglich in einem Beschlussanfechtungsverfahren nach § 43I Nr. 4 WEG geltend gemacht werden kann (BayObLG, NZM 2001, 133; OLG Köln, NZM 2001, 293; Engelhardt in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 23 WEG Rn. 23 ff.).

  • LG Hamburg, 02.05.2012 - 318 S 79/11

    Wohnungseigentum: Anforderungen an die Vergemeinschaftung von

    Auszug aus AG Friedberg (Hessen), 27.11.2013 - 2 C 1676/12
    Insoweit folgt das Gericht auch der von den Klägern zitierten Rechtsprechung des LG Hamburg (Urt. v. 02.05.2012 - 318 S 79/11, BeckRS 2012, 21574).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus AG Friedberg (Hessen), 27.11.2013 - 2 C 1676/12
    Daraus folgt jedoch nicht, dass eine Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung zu einer mehrheitlichen Beschlussfassung über die Genehmigung einer baulichen Veränderung fehlt (vgl. hierzu auch BGHZ 145, 158, Ls. 5).
  • BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, die zuvor durch

    Auszug aus AG Friedberg (Hessen), 27.11.2013 - 2 C 1676/12
    Ein Eigentümerbeschluss, durch den die bauliche Veränderung genehmigt worden ist, schließt einen Anspruch auf Beseitigung derselben aus (BayObLG, NJW-RR 1995, 395; OLG Hamm, a.a.O.).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus AG Friedberg (Hessen), 27.11.2013 - 2 C 1676/12
    Zwar ersetzt ein Mehrheitsbeschluss nicht die nach § 22 Abs. 1 WEG erforderliche Zustimmung sämtlicher Miteigentümer, dies gilt aber nur, solange der Beschluss nicht rechtskräftig und noch anfechtbar ist, denn ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung ist dazu nicht ausreichend (BGH, NJW 1979, 817; OLG Hamm, a.a.O.).
  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 81/00

    Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen

    Auszug aus AG Friedberg (Hessen), 27.11.2013 - 2 C 1676/12
    Die Überschreitung der rechtlichen Grenzen durch die im Einzelfall getroffene Regelung kann deshalb nur die Anfechtbarkeit des Eigentümerbeschlusses begründen, die lediglich in einem Beschlussanfechtungsverfahren nach § 43I Nr. 4 WEG geltend gemacht werden kann (BayObLG, NZM 2001, 133; OLG Köln, NZM 2001, 293; Engelhardt in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 23 WEG Rn. 23 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 Wx 234/04

    Wohnungseigentumsrecht: Zur Frage der wirksamen Genehmigung einer baulichen

    Auszug aus AG Friedberg (Hessen), 27.11.2013 - 2 C 1676/12
    Die Wohnungseigentümerversammlung kann jedoch auch eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG nachträglich genehmigen (OLG Köln,  Beschl. vom 12.1.2001 - 16 Wx 156/00, NZM  2001, 293; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 2.11.2004 - 3 Wx 234/04 - NZM 2005, 791).
  • AG Dortmund, 22.02.2019 - 511 C 7/18

    Verwalter muss ohne Beschluss errichteten Müllstellplatz als Handlungsstörer

    Nach teilweise vertretener Ansicht kann für den Fall, dass die Wohnungseigentümer ein Vorgehen gegen eine bauliche Veränderung durch Mehrheitsbeschluss ablehnen, eine Genehmigung der baulichen Veränderung gesehen werden (so etwa Bärmann/Merle, § 22 WEG, Rdnr. 312a unter Bezugnahme auf AG Friedberg, ZMR 2014, 674).
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