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   AG Fritzlar, 30.06.2005 - 8 C 441/05 (11)   

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https://dejure.org/2005,33338
AG Fritzlar, 30.06.2005 - 8 C 441/05 (11) (https://dejure.org/2005,33338)
AG Fritzlar, Entscheidung vom 30.06.2005 - 8 C 441/05 (11) (https://dejure.org/2005,33338)
AG Fritzlar, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 8 C 441/05 (11) (https://dejure.org/2005,33338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EEG 2004 § 11 Abs 2
    Vergütung nach § 11 Abs. 2 EEG für

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Keine erhöhte Vergütung nach § 11 Abs. 2 EEG für auf Solarbäumen angebrachte Photovoltaikanlagen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 313/07

    Einspeisevergütung für Strom aus "ausschließlich an oder auf einem Gebäude

    b) Die geforderte ausschließliche Anbringung der Anlage an oder auf einem Gebäude wird in der Instanzrechtsprechung und der Kommentarliteratur dahin definiert, dass sämtliche wesentlichen Bestandteile der Anlage vollständig auf oder an dem Gebäude befestigt sein müssen, so dass das Gewicht der Anlage allein von dem Gebäude - nicht notwendig jedoch von dem Gebäudedach - getragen wird (OLG Frankfurt am Main, ZNER 2007, 415, 416 [14. Zivilsenat]; OLGR 2008, 753, 754 [15. Zivilsenat]; LG Kassel, RdE 2007, 136, 137; ZUR 2008, 309, 310; AG Fritzlar, ZNER 2005, 333, mit zustimmender Anmerkung Hock/Held; Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 2. Aufl., § 11 Rdnr. 37; Müller in: Danner/Theobald, Energierecht (Stand 2008), § 11 EEG Rdnr. 34).
  • LG Kassel, 06.12.2006 - 9 O 1252/06

    Bestehendes Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Leistungsklage; Zahlung

    Damit kann dem Sinn und Zweck des § 11 Abs. 2 EEG, durch den der grundsätzliche Vorrang der Nutzung von Dachflächen gegenüber der Freiflächennutzung erreicht werden soll (vgl. dazu Hock, ZNER 2005, 333, 334), nicht Rechnung getragen werden.
  • LG Kassel, 21.02.2007 - 6 O 1431/06
    Damit kann dem Sinn und Zweck des § 11 Abs. 2 EEG, durch den der grundsätzliche Vorrang der Nutzung von Dachflächen gegenüber der Freiflächennutzung erreicht werden soll (vgl. dazu Hock, ZNER 2005, 333 [334]), nicht Rechnung getragen werden.
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