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   AG Fulda, 06.01.2019 - 85 XIV 16/19   

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https://dejure.org/2019,17836
AG Fulda, 06.01.2019 - 85 XIV 16/19 (https://dejure.org/2019,17836)
AG Fulda, Entscheidung vom 06.01.2019 - 85 XIV 16/19 (https://dejure.org/2019,17836)
AG Fulda, Entscheidung vom 06. Januar 2019 - 85 XIV 16/19 (https://dejure.org/2019,17836)
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  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus AG Fulda, 06.01.2019 - 85 XIV 16/19
    Diese Vorschrift ist unmittelbar geltendes und anzuwendendes Recht (BVerfG, Urteil vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15 -, Rn. 95, juris, m.w.N.).

    Der Richtervorbehalt dient der verstärkten Sicherung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (BVerfG, Urteil vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15 -, Rn. 96, juris).

    Dazu hat der Gesetzgeber ein Verfahren zu regeln, das auf die jeweils zur Entscheidung stehende Freiheitsentziehung abgestimmt ist, und sicherzustellen, dass dem Betroffenen vor der Freiheitsentziehung alle diejenigen rechtsstaatlichen Sicherungen gewährt werden, die mit einem justizförmigen Verfahren verbunden sind (BVerfG, Urteil vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15 -, Rn. 94, juris).

  • LG Kassel, 25.08.2017 - 3 T 399/17

    Bei der nach § 17 Abs. 1 S. 2 Hessisches PsychKHG herbeizuführenden gerichtlichen

    Auszug aus AG Fulda, 06.01.2019 - 85 XIV 16/19
    Die Notwendigkeit eines Antrags verneint auch das Landgericht Kassel (Beschluss vom 25. August 2017 - 3 T 399/17 -, Rn. 9 , juris), das ergänzend zutreffend auf folgendes hinweist: "Ausweislich der Gesetzesbegründung zu §§ 16, 17 Psych-KHG (Landtagsdrucksache 19/3744, S. 25) sollte sich an der Zuständigkeit und den Kompetenzen des Gerichts im Vergleich zum HFEG nichts ändern, insbesondere bestehe hinsichtlich der Herbeiführung der gerichtlichen Entscheidung nach § 17 I 2 PsychKHG keine Änderung im Vergleich zu § 10 HFEG.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1989 - 5 A 886/88
    Auszug aus AG Fulda, 06.01.2019 - 85 XIV 16/19
    Das Gericht schließt sich insoweit der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen an, das im Urteil vom 03. November 1989 (5 A 886/88, Rn. 33, juris) zum Polizeirecht des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeführt hat: "'Herbeiführen' kann, da den Beteiligten weitergehende Einflußmöglichkeiten auf die richterliche Tätigkeit nicht zustehen, nur bedeuten, daß dem Amtsgericht der Sachverhalt während der Fortdauer der Freiheitsentziehung mit der Bitte um Entscheidung vorgetragen, die Sache mithin bei ihm anhängig gemacht wird." (ihm folgend auch VGH Mannheim NVwZ-RR 2005, 540).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme eines Demonstrationsteilnehmers

    Auszug aus AG Fulda, 06.01.2019 - 85 XIV 16/19
    Das Gericht schließt sich insoweit der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen an, das im Urteil vom 03. November 1989 (5 A 886/88, Rn. 33, juris) zum Polizeirecht des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeführt hat: "'Herbeiführen' kann, da den Beteiligten weitergehende Einflußmöglichkeiten auf die richterliche Tätigkeit nicht zustehen, nur bedeuten, daß dem Amtsgericht der Sachverhalt während der Fortdauer der Freiheitsentziehung mit der Bitte um Entscheidung vorgetragen, die Sache mithin bei ihm anhängig gemacht wird." (ihm folgend auch VGH Mannheim NVwZ-RR 2005, 540).
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