Rechtsprechung
AG Fulda, 18.06.2020 - 51 M 1342/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- IWW
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zwangsräumung trotz Corona?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- AG Frankfurt/Main, 08.04.2020 - 82 M 4390/20
Herausgabe der Wohnung bei Zugehörigkeit der Covid-19-Risikogruppe
Auszug aus AG Fulda, 18.06.2020 - 51 M 1342/20
Dies gilt auch für die Entscheidung des Amtsgerichtes Frankfurt, Beschluss vom 8.4.2020, Az.: 82 M 4390/20, wonach eine Räumung für unzulässig erachtet wurde, weil dem Schuldner wegen Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe für Covid-19 diese nicht zumutbar war. - LG Berlin, 26.03.2020 - 67 S 16/20
Erschwerte Ersatzwohnraumbeschaffung während Corona-Pandemie: Verlängerung der …
Auszug aus AG Fulda, 18.06.2020 - 51 M 1342/20
Das generelle Erstrecken gerichtliche Räumungsfristen bis zum 30.6.2020 gemäß § 721 ZPO, wie z.B. durch das Landgericht Berlin (Zivilkammer 67), im Beschluss vom 26.03.2020 - 67 S 16/20 angeordnet, erfolgt zum Schutz der zur Räumung verpflichteten Mieter und ist daher im vorliegenden Verfahren über die Erinnerung des Gläubigers zunächst nicht relevant.
- AG Wiesbaden, 05.03.2021 - 65 M 8103/20
Erinnerung gegen die Weigerung der Durchführung eines Vollstreckungsauftrages …
Dementsprechend sind die entsprechenden Regelungen auch auf gerichtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch den zuständigen Gerichtsvollzieher anzuwenden (so auch für den Fall einer Räumungsvollstreckung AG Fulda, Az. 51 M 1342/20 , zitiert nach juris).