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   AG Fulda, 18.06.2020 - 51 M 1342/20   

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AG Fulda, 18.06.2020 - 51 M 1342/20 (https://dejure.org/2020,22500)
AG Fulda, Entscheidung vom 18.06.2020 - 51 M 1342/20 (https://dejure.org/2020,22500)
AG Fulda, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - 51 M 1342/20 (https://dejure.org/2020,22500)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Frankfurt/Main, 08.04.2020 - 82 M 4390/20

    Herausgabe der Wohnung bei Zugehörigkeit der Covid-19-Risikogruppe

    Auszug aus AG Fulda, 18.06.2020 - 51 M 1342/20
    Dies gilt auch für die Entscheidung des Amtsgerichtes Frankfurt, Beschluss vom 8.4.2020, Az.: 82 M 4390/20, wonach eine Räumung für unzulässig erachtet wurde, weil dem Schuldner wegen Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe für Covid-19 diese nicht zumutbar war.
  • LG Berlin, 26.03.2020 - 67 S 16/20

    Erschwerte Ersatzwohnraumbeschaffung während Corona-Pandemie: Verlängerung der

    Auszug aus AG Fulda, 18.06.2020 - 51 M 1342/20
    Das generelle Erstrecken gerichtliche Räumungsfristen bis zum 30.6.2020 gemäß § 721 ZPO, wie z.B. durch das Landgericht Berlin (Zivilkammer 67), im Beschluss vom 26.03.2020 - 67 S 16/20 angeordnet, erfolgt zum Schutz der zur Räumung verpflichteten Mieter und ist daher im vorliegenden Verfahren über die Erinnerung des Gläubigers zunächst nicht relevant.
  • AG Wiesbaden, 05.03.2021 - 65 M 8103/20

    Erinnerung gegen die Weigerung der Durchführung eines Vollstreckungsauftrages

    Dementsprechend sind die entsprechenden Regelungen auch auf gerichtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch den zuständigen Gerichtsvollzieher anzuwenden (so auch für den Fall einer Räumungsvollstreckung AG Fulda, Az. 51 M 1342/20 , zitiert nach juris).
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