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AG Fulda, 27.01.2022 - 1451 E |
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- BayObLG, 06.08.2020 - 1 VA 33/20
Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft durch das Betreuungsgericht
Auszug aus AG Fulda, 27.01.2022 - 1451 E
Hierauf teilte der Direktor des Amtsgerichts der Staatsanwaltschaft O1 unter dem 25.10.2021 mit, im Hinblick auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, Beschluss vom 06.08.2020, Az. 1 VA 33/20, werde Gelegenheit gegeben, das Amtshilfeersuchen näher zu begründen, damit es nicht aus den Gründe jener Entscheidung abgelehnt werden müsse.Die hier ersuchte Übermittlung personenbezogener Daten zur staatlichen Aufgabenwahrnehmung ist eine Form der Amtshilfe, Art. 35 Abs. 1 GG (vgl. dazu und zum Folgenden: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 06. August 2020 - 1 VA 33/20 -, juris).