Rechtsprechung
   AG Fulda, 30.03.2016 - 88 XVII 364/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,15437
AG Fulda, 30.03.2016 - 88 XVII 364/15 (https://dejure.org/2016,15437)
AG Fulda, Entscheidung vom 30.03.2016 - 88 XVII 364/15 (https://dejure.org/2016,15437)
AG Fulda, Entscheidung vom 30. März 2016 - 88 XVII 364/15 (https://dejure.org/2016,15437)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,15437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1906 Abs. 1 BGB, § 1906 Abs. 4 BGB
    Die Annahme einer lediglich abstrakten Gefahr eines erheblichen gesundheitlichen Schaden iSd § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB rechtfertigt keine Genehmigung einer Unterbringung oder unterbringungsähnliche Maßnahme. Die Genehmigung einer sog. "sensorgesteuerten Weglaufsperre" ist ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Genehmigungsbedürftigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verhältnismäßigkeit einer "sensorgesteuerten Weglaufsperre" für einen Betreuten

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14

    Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungserfordernis für eine

    Auszug aus AG Fulda, 30.03.2016 - 88 XVII 364/15
    Die Vorschrift geht von einem engen Begriff der mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung aus und erfasst nur solche Maßnahmen, die die persönliche Bewegungsfreiheit des Betroffenen nicht nur kurzfristig auf einen bestimmten räumlichen Lebensbereich begrenzen (so BGH, Beschluss vom 07. Januar 2015 - XII ZB 395/14 -, Rn. 12, juris mwN).

    Gemessen an dieser Definition hat der Bundesgerichtshof im Ergebnis in der eben zitierten Entscheidung eine Unterbringung bei einem Freiheitsentzug von höchstens 30 Minuten verneint, da es sich hierbei " nicht um eine Zeitspanne, die aufgrund § 1906 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB eine Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich " mache, handele (BGH, Beschluss vom 07. Januar 2015 - XII ZB 395/14 -, Rn. 13, juris).

  • AG Hannover, 05.05.1992 - 62 XVII L8
    Auszug aus AG Fulda, 30.03.2016 - 88 XVII 364/15
    Nach Ansicht des AG Hannover verstößt diese Maßnahme gar gegen die Menschenwürde (BtPrax 1992, 113) und darf daher nicht verwendet werden.
  • LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung: Genehmigungsbedürftigkeit eines

    Auszug aus AG Fulda, 30.03.2016 - 88 XVII 364/15
    Viele Gerichte erachten die Maßnahme für genehmigungspflichtig i.S.d. § 1906 Abs. 4 BGB, wenn sie der Feststellung des Verlassens eines offenen Heimes dient und entsprechende Maßnahmen auslöst (LG Ulm FamRZ 2009, 544; AG Stuttgart-Bad Cannstadt FamRZ 1997, 704; LG Bielefeld BtPrax 1996, 232).
  • AG Bielefeld, 16.09.1996 - 2 XVII B 32
    Auszug aus AG Fulda, 30.03.2016 - 88 XVII 364/15
    Viele Gerichte erachten die Maßnahme für genehmigungspflichtig i.S.d. § 1906 Abs. 4 BGB, wenn sie der Feststellung des Verlassens eines offenen Heimes dient und entsprechende Maßnahmen auslöst (LG Ulm FamRZ 2009, 544; AG Stuttgart-Bad Cannstadt FamRZ 1997, 704; LG Bielefeld BtPrax 1996, 232).
  • OLG Brandenburg, 19.01.2006 - 11 Wx 59/05

    Betreuung: Keine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zur Anbringung von

    Auszug aus AG Fulda, 30.03.2016 - 88 XVII 364/15
    Nach Ansicht des OLG Brandenburg (vgl. FamRZ 2006, 1481) bedarf das Einlegen eines Sendechips in den Schuh der Betroffenen nicht der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht, denn die elektronische Funkortung des Betreuten ist keine freiheitsentziehende Maßnahme i.S. v. § 1906 Abs. 4 BGB.
  • BGH, 13.01.2010 - XII ZB 248/09

    Betreuung: Voraussetzungen für die Unterbringung des Betroffenen

    Auszug aus AG Fulda, 30.03.2016 - 88 XVII 364/15
    So wird beispielsweise berichtet, dass der Betroffene des Öfteren die Einrichtung unbemerkt verlassen habe und zu seiner Schwester nach Hause gegangen sei, dass er sich aber dabei konkreten Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt hatte, konnte nicht festgestellt werden (zum Erfordernis einer konkreten und ernstlichen Gefahr siehe BGH FamRZ 2010, 365).
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 26.11.1996 - XVII 101/96
    Auszug aus AG Fulda, 30.03.2016 - 88 XVII 364/15
    Viele Gerichte erachten die Maßnahme für genehmigungspflichtig i.S.d. § 1906 Abs. 4 BGB, wenn sie der Feststellung des Verlassens eines offenen Heimes dient und entsprechende Maßnahmen auslöst (LG Ulm FamRZ 2009, 544; AG Stuttgart-Bad Cannstadt FamRZ 1997, 704; LG Bielefeld BtPrax 1996, 232).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht