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   AG Göppingen, 18.06.2010 - 7 C 258/10   

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https://dejure.org/2010,81234
AG Göppingen, 18.06.2010 - 7 C 258/10 (https://dejure.org/2010,81234)
AG Göppingen, Entscheidung vom 18.06.2010 - 7 C 258/10 (https://dejure.org/2010,81234)
AG Göppingen, Entscheidung vom 18. Juni 2010 - 7 C 258/10 (https://dejure.org/2010,81234)
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  • captain-huk.de

    Das AG Göppingen entscheidet gegen die Beklagte HUK Coburg und spricht der Klägerin das SV-Honorar und die Anwaltsgebühren zu

 
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  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus AG Göppingen, 18.06.2010 - 7 C 258/10
    Wer geschäftlich nichts mit der Schadensabwicklung zu tun hat, darf einen Rechtsanwalt zur Abwicklung eines Schadens in eigener Sache einschalten, dies gilt auch bei zunächst völlig klarer Haftungsgrundlage und einfach gelagertem Sachverhalt, aber vor allen Dingen auch dann, wenn wie hier die Schadensabwicklung durch die Beklagte nur zögerlich und teilweise erfolgt (vgl. BGH NJW 1995, 446).
  • BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03

    Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von

    Auszug aus AG Göppingen, 18.06.2010 - 7 C 258/10
    Bleibt der Geschädigte dabei im Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen, so ist der Schädiger im Schadensersatzprozess nicht berechtigt, eine Preiskontrolle zur Höhe des Sachverständigenhonorars durchzuführen (BGH NJW 2004, 3326, 3328).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Göppingen, 18.06.2010 - 7 C 258/10
    Grundsätzlich hat ein Schädiger die Kosten eines von der Geschädigten zur Schadensfeststellung, insbesondere zur Bestimmung der Schadenshöhe, eingeholten Sachverständigengutachtens zu ersetzen, soweit dies aus Sicht der Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich gewesen ist (zuletzt BGH NJW 2007, 1450).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Göppingen, 18.06.2010 - 7 C 258/10
    Der Streit über die Höhe der geltend gemachten Sachverständigenkosten kann daher nicht auf dem Rücken der geschädigten Klägerin ausgetragen werden (vgl. OLG Naumburg, NZV 2006, 546, 548).
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