Rechtsprechung
AG Görlitz, 03.07.2007 - 3 F 261/07 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 107-IV-07
Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge wegen des kindeswohlgefährdenden …
: I. Mit der am 3. September 2007 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde nebst einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wendet sich der Beschwerdeführer zu 1) im eigenen Namen sowie in "Not-Prozessstandschaft" für den Beschwerdeführer zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Görlitz - Familiengericht - vom 3. Juli 2007 (3 F 261/07), mit welchem den Kindeseltern des Beschwerdeführers zu 2) das Recht der Personensorge einstweilen entzogen und das Jugendamt der Stadt G. zum Pfleger bestellt wurde.Das Amtsgericht leitete ohne vorherige Anhörung der Beschwerdeführer mit Beschluss vom 3. Juli 2007 (3 F 261/07) ein Verfahren gegen die Kindeseltern zum Zwecke der Entziehung des Personensorgerechts für den Beschwerdeführer zu 2) ein, entzog den Eltern einstweilen dieses Recht und bestimmte einen Anhörungstermin auf den 12. Juli 2007.
Mit - nicht angegriffenem - Beschluss vom 14. September 2007 (3 F 261/07) hob das Amtsgericht den Beschluss vom 3. Juli 2007 auf und übertrug der Kindesmutter vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache die alleinige elterliche Sorge für den Beschwerdeführer zu 2).
1. Die gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 3. Juli 2007 (3 F 261/07) gerichtete Verfassungsbeschwerde ist unzulässig.