Rechtsprechung
   AG Göttingen, 04.06.2008 - 74 IK 159/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18605
AG Göttingen, 04.06.2008 - 74 IK 159/00 (https://dejure.org/2008,18605)
AG Göttingen, Entscheidung vom 04.06.2008 - 74 IK 159/00 (https://dejure.org/2008,18605)
AG Göttingen, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 74 IK 159/00 (https://dejure.org/2008,18605)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,18605) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Anspruch auf Erteilung eines vollstreckbaren Tabellenauszugs bei Erteilung der Restschuldbefreiung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 266a StGB; § 573 Abs. 1 ZPO; § 724 ZPO; § 725 ZPO; § 766 ZPO; § 767 ZPO; § 4 InsO; § 294 Abs. 1 InsO
    Vollstreckungsmöglichkeit aus einer zur Insolvenztabelle festgestellten Forderung; Voraussetzungen der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung; Erteilung eines vollstreckbaren Tabellenauszugs vor Erteilung der Restschuldbefreiung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckungsmöglichkeit aus einer zur Insolvenztabelle festgestellten Forderung; Voraussetzungen der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung; Erteilung eines vollstreckbaren Tabellenauszugs vor Erteilung der Restschuldbefreiung

Papierfundstellen

  • NZI (Beilage) 2009, 32
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Göttingen, 10.04.2008 - 74 IK 130/00

    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung i.S.d. § 725 Zivilprozessordnung

    Auszug aus AG Göttingen, 04.06.2008 - 74 IK 159/00
    (Fortführung von AG Göttingen, Beschl. v. 10.04.2008 - 74 IK 130/00).

    a) In dem Beschluss vom 10.04.2008 (74 IK 130/00) hat das Insolvenzgericht einen Anspruch auf Erteilung eines vollstreckbaren Auszuges nach Aufhebung des Verfahrens in der sog. Wohlverhaltensperiode bejaht unabhängig davon, ob es sich um eine von der Restschuldbefreiung (teilweise) gem. § 302 Nr. 1 InsO ausgenommene Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung handelt.

  • LG Göttingen, 22.09.2005 - 10 T 89/05

    Anspruch auf vollstreckbaren Tabellenauszug schon während der

    Auszug aus AG Göttingen, 04.06.2008 - 74 IK 159/00
    Nach der Rechtsprechung des Landgerichtes Göttingen (ZInsO 2005, 1113 = NZI 2005, 689 = ZVI 2005, 554) hat jeder Insolvenzgläubiger das Recht, unmittelbar nach Wegfall des Vollstreckungsverbotes des § 294 Abs. 1 InsO Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.
  • AG Göttingen, 02.10.2007 - 71 IN 227/03

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts bei Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung im

    Auszug aus AG Göttingen, 04.06.2008 - 74 IK 159/00
    Dazu hat das Insolvenzgericht im Beschluss vom 02.10.2007 (71 IN 227/03, ZVI 2007, 573 = ZInsO 2007, 1165) folgendes ausgeführt: Neugläubiger sind gem. § 89 Abs. 1 InsO nicht in jedem Fall an der Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners gehindert, sie können in das insolvenzfreie pfändbare Vermögen des Schuldners vollstrecken.
  • AG Göttingen, 06.06.2005 - 74 IN 215/03

    Antrag der auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung aus der

    Auszug aus AG Göttingen, 04.06.2008 - 74 IK 159/00
    Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat der Richter die Entscheidung an sich gezogen (vgl. AG Göttingen ZInsO 2005, 668, 669).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 19 AS 1286/17

    SGB-II -Leistungen

    Nach Erteilung der Restschuldbefreiung darf den Gläubigern keine vollstreckbare Ausfertigung aus der Eintragung in der Tabelle mehr erteilt werden (AG Göttingen, Beschluss vom 04.06.2008 - 74 IK 159/00 - m.w.N.).
  • AG Göttingen, 30.03.2011 - 74 IN 325/04

    Zu den Prüfpflichten des Urkundsbeamten bei Erteilung des Tabellenauszugs

    Der Urkundsbeamte der Geschäftstelle ist zur Überprüfung dieser Voraussetzung berechtigt (Bestätigung von AG Göttingen, Beschl. v. 4.6.2008 - 74 IK 159/00, ZVI 2008, 447 = ZInsO 2008, 1036).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht