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   AG Göttingen, 05.05.2010 - 74 IN 281/09   

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https://dejure.org/2010,9178
AG Göttingen, 05.05.2010 - 74 IN 281/09 (https://dejure.org/2010,9178)
AG Göttingen, Entscheidung vom 05.05.2010 - 74 IN 281/09 (https://dejure.org/2010,9178)
AG Göttingen, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - 74 IN 281/09 (https://dejure.org/2010,9178)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO; § 25 Abs. 2 S. 1 InsO; § 64 Abs. 1 InsO
    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für eine Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters im Falle der Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für eine Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters im Falle der Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens

  • zvi-online.de

    InsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 64 Abs. 1; InsVV § 11
    Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Verwalters durch das Insolvenzgericht auch bei nicht eröffnetem Insolvenzverfahren (gegen BGH)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 64 Abs. 1; InsVV § 11
    Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Verwalters durch das Insolvenzgericht auch bei nicht eröffnetem Insolvenzverfahren (gegen BGH)

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1043
  • NZI 2010, 15
  • NZI 2010, 6
  • NZI 2010, 652
  • Rpfleger 2010, 540
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 280/08

    Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus AG Göttingen, 05.05.2010 - 74 IN 281/09
    Dies ergibt sich nach überwiegender Auffassung aus der Verweisung des § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO auf die Vorschrift des § 64 Abs. 1 InsO (HambK-Büttner § 64 Rz. 1; FK-InsO/Kind § 64 Rz. 3), nach der sogleich näher dazustellenden Auffassung des BGH (BGH ZInsO 2010, 107) aus § 54 Nr. 2 InsO.

    Wird das Verfahren nicht eröffnet, ist nach der Rechtsprechung des BGH der vorläufige Insolvenzverwalter auf den ordentlichen Rechtsweg zu verweisen (BGH ZInsO 2010, 107 mit abl.

    Anm. Frind = NZI 2010, 98 mit abl.

    Anm. Riewe NZI 2010, 131 und Uhlenbruck NZI 2010, 161 = ZIP 2010, 89 mit abl.

    Anm. Mitlehner EWiR 2010, 195 = ZVI 2010, 154 für den Fall der Antragsrücknahme; BGH ZInsO 2008, 151 = NZI 2008, 170 und BGH, Beschl. v. 23.07.2004 - IX ZB 256/03 für den Sequester im Gesamtvollsteckungsver-.

    Schon deshalb dürfte eine Befugnis des Insolvenzgericht bestehen, die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalters der Höhe nach festzusetzen (vgl. BGH ZInsO 2010, 107, 108 Rz. 12).

    b) Der BGH beruft sich zur Begründung seiner abweichenden Auffassung darauf, dass § 54 Nr. 2 InsO nur das eröffnete Insolvenzverfahren betrifft (BGH ZInsO 2010, 107 Rz. 9).

    c) Eine Kostengrundentscheidung, die dem vorläufigen Insolvenzverwalter auch im Falle der Nichteröffnung einen Kostenerstattungsanspruch zubilligt, ist entgegen der Ansicht des BGH (BGH ZInsO 2010, 107 Rz. 7, 10) möglich.

    d) Der vorläufige Insolvenzverwalter muss sich entgegen der Ansicht des BGH (ZInsO 2010, 107 Rz. 11) nicht auf einen materiell-rechtlichen Vergütungsanspruch gegen den Schuldner analog §§ 1835, 1836, 1915, 1987, 2221 BGB verweisen lassen, der vor dem Zivilgericht durchzusetzen ist.

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05

    Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der

    Auszug aus AG Göttingen, 05.05.2010 - 74 IN 281/09
    Ein solcher kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht (BGH ZInsO 2006, 811, 816 Rz. 42; Haarmeyer/Wutzke/Förster InsVV § 2 Rz. 51; HambK-Büttner § 11 InsVV Rz. 139).
  • BGH, 22.01.2004 - IX ZB 123/03

    Anspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Vergütung und Auslagen bei

    Auszug aus AG Göttingen, 05.05.2010 - 74 IN 281/09
    Eine Ausfallhaftung der Landeskasse besteht im Falle der Nichteröffnung des Verfahrens zwar nicht (BGH NZI 2004, 245).
  • BGH, 23.07.2004 - IX ZB 256/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus AG Göttingen, 05.05.2010 - 74 IN 281/09
    Anm. Mitlehner EWiR 2010, 195 = ZVI 2010, 154 für den Fall der Antragsrücknahme; BGH ZInsO 2008, 151 = NZI 2008, 170 und BGH, Beschl. v. 23.07.2004 - IX ZB 256/03 für den Sequester im Gesamtvollsteckungsver-.
  • BGH, 13.12.2007 - IX ZR 196/06

    Vergütungsansprüche des Sequesters gegen den Schuldner bei Nichteröffnung des

    Auszug aus AG Göttingen, 05.05.2010 - 74 IN 281/09
    Anm. Mitlehner EWiR 2010, 195 = ZVI 2010, 154 für den Fall der Antragsrücknahme; BGH ZInsO 2008, 151 = NZI 2008, 170 und BGH, Beschl. v. 23.07.2004 - IX ZB 256/03 für den Sequester im Gesamtvollsteckungsver-.
  • AG Duisburg, 18.08.2008 - 64 IN 65/06

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für die Festsetzung der Vergütung und der zu

    Auszug aus AG Göttingen, 05.05.2010 - 74 IN 281/09
    Diese Vorschrift gilt kraft Verweisung auch für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters aus den nachfolgenden Gründen unabhängig davon, ob das Verfahren eröffnet wurde (ebenso schon AG Duisburg ZInsO 2010, 635).
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