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   AG Göttingen, 10.04.2008 - 74 IK 130/00   

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https://dejure.org/2008,12757
AG Göttingen, 10.04.2008 - 74 IK 130/00 (https://dejure.org/2008,12757)
AG Göttingen, Entscheidung vom 10.04.2008 - 74 IK 130/00 (https://dejure.org/2008,12757)
AG Göttingen, Entscheidung vom 10. April 2008 - 74 IK 130/00 (https://dejure.org/2008,12757)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Erteilung eines vollstreckbaren Tabellenauszuges in der Wohlverhaltensperiode

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 289 Abs. 2 S. 2 InsO; § 725 ZPO
    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung i.S.d. § 725 Zivilprozessordnung (ZPO) in der Wohlverhaltensphase des Schuldners; Prüfungsrecht und Prüfungspflicht des Ursprungs und des Umfangs einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung durch den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung i.S.d. § 725 Zivilprozessordnung (ZPO) in der Wohlverhaltensphase des Schuldners; Prüfungsrecht und Prüfungspflicht des Ursprungs und des Umfangs einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung durch den ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 201, 289, 302 Nr. 1; ZPO § 725
    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung nach Aufhebung des Verfahrens in der Wohlverhaltensperiode

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI (Beilage) 2009, 32
  • NZI 2008, 756
  • Rpfleger 2008, 441
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Göttingen, 22.09.2005 - 10 T 89/05

    Anspruch auf vollstreckbaren Tabellenauszug schon während der

    Auszug aus AG Göttingen, 10.04.2008 - 74 IK 130/00
    Die vormalige gegenteilige Auffassung des erkennenden Gerichtes (AG Göttingen ZInsO 2005, 668) ist überholt durch die Rechtsprechung des Landgerichtes Göttingen (ZInsO 2005, 1113 = NZI 2005, 689 = ZVI 2005, 554).

    Grundsätzlich hat ein Gläubiger sogar einen Anspruch darauf, dass eine vollstreckbare Ausfertigung über den gesamten, zur Tabelle angemeldeten und nicht bestrittenen Betrag erteilt wird, wie sich aus der Begründung der oben 2 a) erwähnten Entscheidung des Landgerichtes Göttingen (ZInsO 2005, 1113 = NZI 2005, 689 = ZVI 2005, 554) ergibt.

  • AG Göttingen, 06.06.2005 - 74 IN 215/03

    Antrag der auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung aus der

    Auszug aus AG Göttingen, 10.04.2008 - 74 IK 130/00
    Die vormalige gegenteilige Auffassung des erkennenden Gerichtes (AG Göttingen ZInsO 2005, 668) ist überholt durch die Rechtsprechung des Landgerichtes Göttingen (ZInsO 2005, 1113 = NZI 2005, 689 = ZVI 2005, 554).
  • AG Göttingen, 04.06.2008 - 74 IK 159/00

    Vollstreckungsmöglichkeit aus einer zur Insolvenztabelle festgestellten

    (Fortführung von AG Göttingen, Beschl. v. 10.04.2008 - 74 IK 130/00).

    a) In dem Beschluss vom 10.04.2008 (74 IK 130/00) hat das Insolvenzgericht einen Anspruch auf Erteilung eines vollstreckbaren Auszuges nach Aufhebung des Verfahrens in der sog. Wohlverhaltensperiode bejaht unabhängig davon, ob es sich um eine von der Restschuldbefreiung (teilweise) gem. § 302 Nr. 1 InsO ausgenommene Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung handelt.

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