Rechtsprechung
AG Göttingen, 13.01.2006 - 74 IK 59/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verbraucherinsolvenzverfahren: Versagung der Restschuldbefreiung nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO; § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO; § 296 Abs. 1 S. 1 HS. 1; § 296 Abs. 1 S. 2, 3 InsO; § 296 Abs. 2 InsO; § 297 InsO; § 300 InsO; Art. 107 EGInsO
Antrag eines Gläubigers auf Versagung der Restschuldbefreiung unter Berufung auf ein bereits im Schuldenbereinigungsplanverfahren gerügtes Scheinarbeitsverhältnis des Schuldners in der Wohlverhaltensperiode; Zuständigkeit im Hinblick auf einen Antrag auf Versagung der ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag eines Gläubigers auf Versagung der Restschuldbefreiung unter Berufung auf ein bereits im Schuldenbereinigungsplanverfahren gerügtes Scheinarbeitsverhältnis des Schuldners in der Wohlverhaltensperiode; Zuständigkeit im Hinblick auf einen Antrag auf Versagung der ...
- zvi-online.de
InsO § 296 Abs. 1, 2, § 300
Unzulässigkeit des Antrags auf Versagung der Restschuldbefreiung wegen Versäumung der Jahresfrist bei Berufung auf sechs Jahre alten Gläubigervortrag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 296 Abs. 1, 2 §300
Versagung der Restschuldbefreiung nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI (Beilage) 2006, 35
- NZI 2006, 300
- Rpfleger 2006, 336
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Göttingen, 25.07.2002 - 74 IK 23/01
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Versagung der Restschuldbefreiung; …
- AG Regensburg, 20.04.2004 - 2 IN 217/02
Obliegenheitsverletzung durch Nichtabführung pfändbarer Beträge aus dem Einkommen …
Auszug aus AG Göttingen, 13.01.2006 - 74 IK 59/99
Erforderlich dazu ist, dass - ggf. nach Abzug der Verfahrenskosten - ein pfändbarer Anteil verbleibt (AG Regensburg ZInsO 2004, 692;… FK-InsO/Ahrens, 4. Auflage 2006, § 296 Rz. 13).
- BGH, 01.07.2010 - IX ZB 148/09
Restschuldbefreiungsverfahren: Straftat des Schuldners nach Eintritt der …
Nach Abzug aller vorrangig zu befriedigenden Verbindlichkeiten muss eine pfändbare Summe verblieben und dieser an die Insolvenzgläubiger zu verteilende Betrag durch die Obliegenheitsverletzung verkürzt worden sein (AG Göttingen ZInsO 2006, 384, 385;… FK-InsO/Ahrens, 5. Aufl. § 296 Rn. 13). - BGH, 22.10.2009 - IX ZB 160/09
Widerruf einer Verfahrenskostenstundung mangels Ausübung einer angemessenen …
Nach Abzug aller vorrangig zu befriedigenden Verbindlichkeiten muss eine pfändbare Summe verblieben und dieser an die Insolvenzgläubiger zu verteilende Betrag durch die Obliegenheitsverletzung verkürzt worden sein (AG Göttingen ZInsO 2006, 384, 385;… FK-InsO/Ahrens, aaO § 296 Rn. 13). - AG Göttingen, 15.09.2008 - 74 IK 730/06
Umfang der für die Zulässigkeit eines Versagungsantrages gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 …
Folglich liegt ein zulässiger Versagungsantrag vor, der Voraussetzung für eine amtswegige Versagung gem. § 296 Abs. 2 Satz 2 InsO ist (AG Göttingen ZVI 2006, 37, 38 = ZInsO 2006, 384 = NZI 2006, 300).
- AG Göttingen, 07.02.2007 - 74 IN 182/01
Darlegung eines Versagungsgrundes als Voraussetzung für einen zulässigen Antrag …
(AG Göttingen ZInsO 2006, 384, 385 = NZI 2006, 300 = ZVI 2006, 37;… FK-InsO/Ahrens § 296 Rz. 30). - AG Göttingen, 09.03.2009 - 74 IK 222/03
Anforderungen an die Darlegung der Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung …
Folglich liegt ein zulässiger Versagungsantrag vor, der Voraussetzung für eine amtswegige Versagung gem. § 296 Abs. 2 Satz 2 InsO ist (AG Göttingen ZVI 2006, 37, 38= ZInsO 2006, 384 = NZI 2006, 300). - LG Göttingen, 03.08.2011 - 10 T 63/11
Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung durch Gläubiger gegenüber einem …
Mithin liegt eine Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung eine konkret messbare Schlechterstellung der Gläubiger wahrscheinlich ist, mithin muss ein pfändbarer Anteil verbleiben (AG Göttingen NZI 2006, 300;… Uhlenbruck-Vallender, a.a.O.)- Hier hat der Verstoß des Schuldners gegen seine Obliegenheiten nicht zu einer Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger geführt.