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   AG Göttingen, 13.03.2017 - 71 IN 89/13 NOM   

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https://dejure.org/2017,10696
AG Göttingen, 13.03.2017 - 71 IN 89/13 NOM (https://dejure.org/2017,10696)
AG Göttingen, Entscheidung vom 13.03.2017 - 71 IN 89/13 NOM (https://dejure.org/2017,10696)
AG Göttingen, Entscheidung vom 13. März 2017 - 71 IN 89/13 NOM (https://dejure.org/2017,10696)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 400
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 50/15
    Auszug aus AG Göttingen, 13.03.2017 - 71 IN 89/13
    Ein Antrag auf Restschuldbefreiung kann zurückgenommen werden (BGH (ZInsO 2016, 2343 mit Anm. Ahrens NZI 2017, 193 = InsbürO 2017, 67 = NZI 2017, 75 = ZVI 2017, 41 ).

    a) Der BGH (BGH ZInsO 2016, 2343 mit Anm. Ahrens ZInsO 2017, 193 = InsbürO 2017, 67 = NZI 2017, 75 = ZVI 2017, 41 ) bejaht grundsätzlich eine Rücknahmemöglichkeit.

    Dafür sprechen die Ausführungen zur Berücksichtigung der Interessen aller Insolvenzgläubiger (BGH ZInsO 2016, 2343 Rz. 12).

    Der BGH (ZInsO 2016, 2343 Rn. 7) bejaht eine sofortige Beschwerdemöglichkeit gem. § 4 InsO i.V.m. § 269 Abs. 5 ZPO .

  • AG Göttingen, 14.03.2017 - 71 IN 69/16

    Keine Kostenstundung in Insolvenzverfahren über freigegebenes Sondervermögen

    Auszug aus AG Göttingen, 13.03.2017 - 71 IN 89/13
    Über das freigegebene Vermögen des Schuldners ist seit dem 28.10.2016 auf Antrag des Finanzamtes wegen Steuerrückstände in Höhe von ca. 5.200 EUR ein erneutes Insolvenzverfahren anhängig, dessen Nichteröffnung mangels Masse in die Sachverständigengutachten vom 1.3.2017 vorgeschlagen hat (71 IN 69/16).
  • AG Göttingen, 14.03.2017 - 71 IN 17/17

    Nimmt der Schuldner einen gestellten Antrag auf Restschuldbefreiung zurück um

    Auszug aus AG Göttingen, 13.03.2017 - 71 IN 89/13
    Mit Antrag vom 8.2.2017, bei Gericht eingegangen am 2.3.2017, hat der Schuldner zudem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Stundung und Restschuldbefreiungsantrag beantragt (71 IN 17/17) unter Hinweis darauf, dass er im Ursprungsverfahren 71 IN 89/13 mit bei Gericht am 14.2.2017 eingegangenen Schreiben vom 8.2.2017 den Antrag auf Restschuldbefreiung im dortigen Verfahren zurückgenommen hatte.
  • AG Fürth/Bayern, 13.01.2016 - IN 581/15

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Rücknahme des Antrags auf

    Auszug aus AG Göttingen, 13.03.2017 - 71 IN 89/13
    - das Bekanntwerden von Versagungsgründen (so Laroche ZInsO 2016, 292 Urteilsanmerkung zu AG Fürth ZInsO 2016, 290 ).
  • AG Göttingen, 14.03.2017 - 71 IN 17/17

    Keine Sperrfrist für zweiten RSB-Antrag nach Rücknahme des RSB-Antrags im

    Den dortigen Restschuldbefreiungsantrag hat der Schuldner inzwischen mit Schreiben vom 8./14.2.2017 zurückgenommen (71 IN 89/13).
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