Rechtsprechung
AG Göttingen, 14.06.2007 - 74 IN 222/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Zuständigkeitserschleichung bei andauernder wirtschaftlicher Tätigkeit einer Gesellschaft; Wirksamkeit einer Erledigungserklärung ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 Abs. 1 S. 2 InsO; § 4 InsO; § 91a ZPO
Zuständigkeitserschleichung bei einer noch werbend tätigen Gesellschaft; Zustimmungsbefugnis eines vorläufigen "schwachen" Insolvenzverwalters zu einer Erledigungserklärung gem. § 4 Insolvenzordnung (InsO) i.V.m. § 91a Zivilprozessordnung (ZPO); Beachtlichkeit einer wegen ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeitserschleichung bei einer noch werbend tätigen Gesellschaft; Zustimmungsbefugnis eines vorläufigen "schwachen" Insolvenzverwalters zu einer Erledigungserklärung gem. § 4 Insolvenzordnung (InsO) i.V.m. § 91a Zivilprozessordnung (ZPO); Beachtlichkeit einer wegen ...
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Zuständigkeitserschleichung eines noch werbend tätigen Schuldnerunternehmens
- zvi-online.de
InsO §§ 3, 4, 5, 21, 81; ZPO §§ 17, 91a
Zuständigkeitserschleichung bei Eigeninsolvenzantrag unter Verschweigen eines Fremdantrags bei anderem Insolvenzgericht ("Göttinger Gruppe") - insolvenz-ratgeber.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ra-felsmann.de (Kurzinformation)
Insolvenzverfahren über die Teile der "Göttinger Gruppe"
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2007, 1281
- NZI (Beilage) 2008, 4
- NZI 2008, 11
- NZI 2008, 4
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Göttingen, 14.06.2007 - 74 IN 228/07
Zuständigkeitserschleichung bei einer noch werbend tätigen Gesellschaft; …
Auszug aus AG Göttingen, 14.06.2007 - 74 IN 222/07
Das Verfahren wird verbunden mit dem Verfahren 74 IN 228/07.Am Nachmittag desselben Tages wurde erneut ein Antrag gegen die Antragsgegnerin gestellt von dem Zwangsverwalter über Grundvermögen der Antragsgegnerin in Göttingen (Verfahren 74 IN 228/07).
Das Insolvenzgericht hat beide Insolvenzverfahren eröffnet und das zeitlich spätere Verfahren (74 IN 228/07) mit dem zeitlich früheren Verfahren (74 IN 222/07) verbunden, wobei das Verfahren 74 IN 222/07 führt.
Zudem besteht eine weitere Forderung in dem Verfahren 74 IN 228/07(IV.).
Wie sich aus dem Verfahren 74 IN 228/07 ergibt, nutzt die Antragsgegnerin noch immer das in ihrem Eigentum stehende Bürogebäude, über das die Zwangsverwaltung angeordnet ist.
Die Forderung im Verfahren 74 IN 228/07 ist belegt durch die Vorlage der notariellen Urkunde des Notars M. vom 02.03.2007 (Urkundenrolle 176/07).
- OLG Hamm, 26.11.2009 - 4 U 224/08
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Anlageberater
Am 14.06.2007 wurde im Verfahren AG Göttingen 74 IN 222/07 über das Vermögen der H AG das Insolvenzverfahren eröffnet. - AG Göttingen, 15.09.2010 - 21 C 21/10
Im Rahmen der Haftung wegen verspäteter Insolvenzantragstellung bei Einzahlungen …
Mit der vorliegenden Klage machen die Kläger Schadensersatzansprüche geltend gegen die Beklagten als ehemalige Vorstandsmitglieder der S. AG, über deren Vermögen am 14. Juni 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (74 IN 222/07 AG Göttingen).