Rechtsprechung
AG Göttingen, 22.01.2015 - 74 IK 67/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- zvi-online.de
InsO § 290 Abs. 1, § 97 Abs. 2
Keine Versagung der Restschuldbefreiung bei Nichtzahlung einer Nutzungsentschädigung für das vom Schuldner selbst genutzte Wohnhaus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Keine Versagung der Restschuldbefreiung bei fehlender Zahlung der Nutzungsentschädigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI 2015, 330
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.11.2015 - IX ZB 59/14
Restschuldbefreiung: Pflicht des Schuldners zur Zahlung einer Entschädigung für …
Die Zahlungsverpflichtung des Schuldners ergibt sich aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung und nicht aus einer von § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO vorausgesetzten Mitwirkungspflicht "nach diesem Gesetz" (AG Göttingen, NZI 2015, 330, 331 mit Anmerkung Cranshaw, jurisPR-InsR 16/2015 Anm. 3; AG Göttingen, NZI 2015, 375, 376; vgl. auch LG Dessau-Roßlau, VuR 2013, 191 f mit Anmerkung Kohte).