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   AG Göttingen, 22.11.2004 - 74 IN 137/02   

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https://dejure.org/2004,8762
AG Göttingen, 22.11.2004 - 74 IN 137/02 (https://dejure.org/2004,8762)
AG Göttingen, Entscheidung vom 22.11.2004 - 74 IN 137/02 (https://dejure.org/2004,8762)
AG Göttingen, Entscheidung vom 22. November 2004 - 74 IN 137/02 (https://dejure.org/2004,8762)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 18 Abs. 2 InsO; § 57 InsO; § 291 Abs. 2 InsO; § 18 RPflG
    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen; Anforderungen an die Bestellung eines Insolvenzverwalters

  • nomos.de PDF, S. 40

    Bestimmung des Treuhänders im Restschuldbefreiungsverfahren nach Maßstab des § 56 Abs. 1 InsO

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen; Anforderungen an die Bestellung eines Insolvenzverwalters

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2005, 117
  • Rpfleger 2005, 162
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Göttingen, 21.02.2003 - 74 IN 114/01

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus AG Göttingen, 22.11.2004 - 74 IN 137/02
    Für die Eignungsprüfung eines neu gewählten Insolvenzverwalters ist der Insolvenzrichter zuständig (vgl. AG Göttingen Beschluss vom 21.02.2003 -74 IN 114/01-).
  • AG Göttingen, 20.07.2006 - 74 IK 211/04

    Befugnis zur Ernennung eines anderen Treuhänders als den bisherigen für die

    Ist allerdings die Entscheidung vom Rechtspfleger getroffen, besteht die Möglichkeit der sofortigen Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG (AG Göttingen ZInsO 2004, 1323, 1324 = NZI 2005, 117 = ZVI 2005, 53 = RPfleger 2005, 162).

    Bei der gem. § 11 Abs. 2 RPflG bestehenden Möglichkeit der sofortigen Erinnerung ist eine Entscheidung des Rechtspflegers allenfalls unter dem Gesichtspunkt des Ermessensnichtgebrauches-/fehlgebrauches überprüfbar (AG Göttingen ZInsO 2004, 1323, 1324 = NZI 2005, 117 = ZVI 2005, 53 = RPfleger 2005, 162).

    d) Hinzu kommt folgendes: Bei der Auswahl der Person des Treuhänders für die Wohlverhaltensperiode gilt der Maßstab des § 56 Abs. 1 InsO (AG Göttingen ZInsO 2004, 1323, 1324 = NZI 2005, 117 = ZVI 2005, 53 = RPfleger 2005, 162 für die Frage der Unabhängigkeit von Gläubigern und Schuldnern).

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