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   AG Göttingen, 26.07.2016 - 71 IN 23/16 EIN   

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https://dejure.org/2016,23862
AG Göttingen, 26.07.2016 - 71 IN 23/16 EIN (https://dejure.org/2016,23862)
AG Göttingen, Entscheidung vom 26.07.2016 - 71 IN 23/16 EIN (https://dejure.org/2016,23862)
AG Göttingen, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - 71 IN 23/16 EIN (https://dejure.org/2016,23862)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    1. Die Vergütung des 'isolierten' Sachverständigen beträgt gem. § 9 Abs. 1 JVEG 115 EUR/Stunde. 2. Das gilt auch bei natürlichen Personen und/oder eingestellten Geschäftsbetrieb.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Göttingen, 25.07.2016 - 71 IN 21/16

    Insolvenzverfahren: Vergütung des "isolierten" Sachverständigen

    Auszug aus AG Göttingen, 26.07.2016 - 71 IN 23/16
    Im Parallelverfahren 71 IN 21/16 NOM hat das Insolvenzgericht folgendes ausgeführt:.

    Die Akte wird - wie erbeten - der Bezirksrevisorin vorgelegt mit dem Parallelverfahren 71 IN 21/16.

  • AG Stuttgart, 10.01.2014 - 3 IN 806/13

    Isoliert bestellter Sachverständiger im Insolvenzverfahren: Vergütung für die

    Auszug aus AG Göttingen, 26.07.2016 - 71 IN 23/16
    - 105 EUR (AG Stuttgart NZI 2014, 227 mit Anm. Keller).

    Nur wenn - ausnahmsweise - in einem Verbraucherinsolvenz(IK-)Verfahren ein Gutachten eingeholt wird, ist ein niedrigerer Stundesatz denkbar (vgl. Keller NZI 2014, 227, 228), wenn der Schuldner keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat.

  • OLG Karlsruhe, 16.09.2015 - 15 W 57/15

    Vergütung des isolierten Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren mit 115

    Auszug aus AG Göttingen, 26.07.2016 - 71 IN 23/16
    Er legte ein Stundensatz von 115 EUR gemäß § 9 Abs. 1 JVEG Honorargruppe 6.1 zu Grunde unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe ZInsO 2016, 355 f. Der Kostenbeamte legte die Akte dem Abteilungsrichter vor mit der Bitte um Festsetzung des Stundensatzes.

    - 115 EUR (OLG Karlsruhe ZInsO 2016, 355 mit zustimmender Anm. Straßburg ZInsO 2016, 318).

  • AG Darmstadt, 17.10.2013 - 9 IN 612/13

    Vergütung des sogn. "isolierten Sachverständigen" im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Auszug aus AG Göttingen, 26.07.2016 - 71 IN 23/16
    - 95 EUR (AG Darmstadt NZI 2014, 164; OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.02.2015 - 26 W 52/14).
  • LG Frankenthal, 09.06.2016 - 1 T 91/15

    Sachverständigenvergütung: Vergütung eines sog. isolierten Sachverständigen im

    Auszug aus AG Göttingen, 26.07.2016 - 71 IN 23/16
    - 75 EUR (LG Frankenthal ZInsO 2016, 1388).
  • AG Göttingen, 30.09.2016 - 71 IN 58/16

    Vergütung für Insolvenzeröffnungs-Gutachten: 115 Euro/Stunde!

    Die Vergütung des "isolierten" Sachverständigen beträgt gem. § 9 Abs. 1 JVEG 115 EUR/Stunde auch bei eingestellten Geschäftsbetrieb (Bestätigung von AG Göttingen, Beschl. v. 26.07.2016 - 71 IN 23/16, ZInsO 2016, 1758 ; Ergänzung zu LG Göttingen, Beschl. v. 11.08.2016 - 10 T 50/16).
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