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   AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07   

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AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07 (https://dejure.org/2008,16059)
AG Göttingen, Entscheidung vom 30.01.2008 - 74 IN 222/07 (https://dejure.org/2008,16059)
AG Göttingen, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 74 IN 222/07 (https://dejure.org/2008,16059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit von Rechtsbehelfen gegen Sicherungsmaßnahmen bei Verfahrenseröffnung; Auslegung einer Rücknahmeerklärung als Erledigungserklärung; Erforderlichkeit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Ausschluss einer Zuständigkeitsrüge; ...

  • insolvenz-ratgeber.de PDF
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • AG Göttingen, 14.06.2007 - 74 IN 228/07

    Zuständigkeitserschleichung bei einer noch werbend tätigen Gesellschaft;

    Auszug aus AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07
    Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Eröffnungsbeschlüsse vom 14.06.2007 in den Verfahren 74 IN 222/07 (Bl. 137 ff. Bd. I d. A.) und 74 IN 228/07 (Bl. 183 Bd. I d. A.).

    Der Antrag in dem Verfahren 74 IN 228/07 sei unzulässig, da die Forderung nicht glaubhaft gemacht und im Übrigen der Antrag rechtsmissbräuchlich gestellt sei.

    Dazu ist es im vorliegenden Fall jedoch nicht mehr gekommen im Hinblick auf den erneuten Insolvenzantrag (74 IN 228/07).

    Letztlich kommt es darauf jedoch nicht an, da jedenfalls der Antrag in dem Verfahren 74 IN 228/07 Grundlage für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist, weshalb auf die weiteren streitigen Rechtsfragen im nachfolgenden Zusammenhang eingegangen wird.

    Verfahren 74 IN 228/07.

    Im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens am 14.06.2007 bestanden neben der im Verfahren 74 IN 228/07 geltend gemachten Forderung auf Nutzungsentschädigung für die Monate Mai und Juni 2007 (Antragsschrift vom 11.06.2007 S. 3 = Bl. 154 Band I d. A.) u. a. Forderungen von Sozialversicherungsträgern in Höhe von 15.205,87 EUR, Löhne und Gehälter waren rückständig (Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 13.06.2007 S. 12 = Bl. 98 Band I d. A.).

  • LG Berlin, 14.09.2007 - 86 T 424/07

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Zweiter Insolvenzantrag beim örtlich zuständigen

    Auszug aus AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07
    Das von der Schuldnerin parallel zum vorliegenden Verfahren beantragte Eigenantragsverfahren hat das AG Charlottenburg mit Beschluss vom 09.08.2007 (36s IN 2619/07) als unzulässig abgewiesen (Bl. 994 Bd. III. d. A.), die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde hat das LG Berlin mit Beschluss vom 14.09.2007 (86 T 424/07) zurückgewiesen (Bl. 1042 ff. Bd. III d. A. = NZI 2008, 43).

    Es ist bereits zweifelhaft, ob bei dieser Sachlage ein Schuldner geltend machen kann, das Insolvenzverfahren sei aufgrund eines unzulässigen Gläubigerantrages eröffnet worden (Beschluss des Landgerichtes Berlin vom 14.09.2007 - 86 T 424/07 Seite 4 = Bl. 1045. Bd. III d. A. = NZI 2008, 43).

    Es ist bereits zweifelhaft, ob bei dieser Sachlage ein Schuldner geltend machen kann, das Insolvenzverfahren sei zu Unrecht eröffnet worden (Beschluss des Landgerichtes Berlin vom 14.09.2007 - 86 T 424/07 Seite 4 = Bl. 1045 Bd. III d. A. = NZI 2008, 43).

    Die Schuldnerin ist damit gem. § 4 InsO i. V. m. § 571 Abs. 2 S. 2 ZPO mit der Zuständigkeitsrüge ausgeschlossen, worauf der Insolvenzverwalter in seiner Beschwerdeerwiderung (12.09.2007 Seite 13 = Bl .992 Band III d. A.) hinweist (ebenso Beschluss des Landgerichtes Berlin vom 14.09.2007 - 86 T 424/07 Seite 3 = Bl. 1044. Bd. III d. A. = NZI 2008, 43).

  • BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04

    Zulässigkeit von Betretungsverboten; Ausübung der organschaftlichen Stellung der

    Auszug aus AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07
    Sicherungsmaßnahmen erledigen sich mit der Eröffnung des Verfahrens, so dass ein Rechtsbehelf grundsätzlich unzulässig wird (BGH NZI 2007, 231, 232).

    Die Rechtsprechung verneint diese Voraussetzungen hingegen bei Anordnung einer vorläufigen Postsperre gem. § 21 Abs. 2 Nr. 4 InsO (BGH NZI 2007, 33, 34; ebenso OLG Köln ZIP 2000, 1221, 122) und bei Betretungsverboten und Eingriffen in die organschaftliche Stellung der Vertreter (BGH NZI 2007, 231, 232 mit zust. Anm. Gundlach/Frenzel = EWiR 2007, 209).

  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 29/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines

    Auszug aus AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07
    Es ist jedoch anerkannt, dass der Weg der Zwangsvollstreckung nicht versucht werden muss, bevor ein Insolvenzantrag gestellt wird (BGH ZVI 2004, 408, 410).
  • BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 1338/01

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 in Fällen, in denen ein behaupteter

    Auszug aus AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07
    Im Übrigen kann unterlassenes rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden (BVerfG NZI 2002, 30).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 238/05

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit; Rechtsfolgen von

    Auszug aus AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07
    Die Nichtbegleichung von Sozialversicherungsbeiträgen ist wegen der Strafandrohung in § 266a StGB eine gewichtiges Indiz für eine Zahlungsunfähigkeit (BGH ZInsO 2006, 827).
  • BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05

    Antragsberechtigung bei Forderungen aus einem gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07
    Da noch weitere Verbindlichkeiten existieren (Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 13.06.2007 S. 12 = Bl. 98 Band I. d. A.), genügt die Glaubhaftmachung der Forderung zur Eröffnung des Verfahrens (BGH ZInsO 2006, 824, 825; LG Göttingen ZInsO 2001, 182).
  • LG Göttingen, 21.12.2000 - 10 T 164/00

    Voraussetzungen für den Insolvenzantrag eines Gläubigers; Voller Beweis

    Auszug aus AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07
    Da noch weitere Verbindlichkeiten existieren (Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 13.06.2007 S. 12 = Bl. 98 Band I. d. A.), genügt die Glaubhaftmachung der Forderung zur Eröffnung des Verfahrens (BGH ZInsO 2006, 824, 825; LG Göttingen ZInsO 2001, 182).
  • BGH, 20.03.1986 - III ZR 55/85

    Konkursantrag - Rechtsschutzinteresse - Forderungshöhe

    Auszug aus AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07
    Es ist anerkannt, dass Insolvenzantrag auch wegen geringer Forderungen gestellt werden kann (BGH NJW-RR 1986, 1188; HK-InsO/Kirchhof § 14 Rz. 31).
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07
    Bejaht wird ein derartiger Ausnahmefall in der Rechtsprechung bei Eingriffen in Grundrechte (BGH ZInsO 2004, 550, 551: Ermächtigung eines Sachverständigen zur Betretung der Wohn- und Geschäftsräume - Verstoß gegen Art. 13 GG; LG Göttingen ZInsO 2005, 1289: Ermächtigung des Insolvenzgerichtes zur Durchsuchung der Wohnung eines Dritten; LG Göttingen ZInsO 2007, 499, 500: Ermächtigung des Insolvenzgerichtes zur Durchsuchung der Geschäftsräume und Wohnung des Geschäftsführers bei Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).
  • OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 226/99

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen vorläufige Postsperre im

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZB 34/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine aufgehobene Maßnahme

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 164/06

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach Stellung eines Insolvenzantrags; Verfahren

  • LG Göttingen, 11.02.2003 - 10 T 24/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

  • LG Göttingen, 12.04.2007 - 10 T 10/07

    Durchsuchung von Geschäftsräumen eines Schuldners sowie von Privaträumen der

  • AG Köln, 24.03.2003 - 71 IN 126/01
  • LG Bielefeld, 30.05.1986 - 3 T 484/86
  • AG Offenbach, 31.10.2000 - 8 IN 193/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

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