Rechtsprechung
AG Günzburg, 21.07.2014 - 2 C 837/13 |
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Volltextveröffentlichung
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Abrechnungsbelege müssen in näher gelegener Zweigstelle vorgelegt werden!
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Betriebskostenabrechnung: Anspruch auf Belegeinsicht vor Ort! (IMR 2015, 21)
Verfahrensgang
- AG Günzburg, 28.10.2013 - 2 C 837/13
- AG Günzburg, 21.07.2014 - 2 C 837/13