Rechtsprechung
AG Gardelegen, 08.07.2008 - 31 C 117/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,84286) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Schädiger zur Zahlung restlichen Sachverständigenhonorars verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Saarbrücken, 22.03.2007 - 5 C 826/06
Auszug aus AG Gardelegen, 08.07.2008 - 31 C 117/08
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Geschädigte im Regelfall selten in einen Verkehrsunfall verwickelt sein wird und deshalb von den Gepflogenheiten bei der Schadensabwicklung, der Beauftragung des SV und dessen Abrechnungsweise keine Kenntnis haben wird (vergl. AG Saarbrücken, Urteil vom 22.03.2007 -5 C 826/06- zitiert nach juris). - BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus AG Gardelegen, 08.07.2008 - 31 C 117/08
Dabei darf sich die Vergütung des SV an der Schadenshöhe orientieren (vergl. BGH Urteil vom 04.04.2006, NJW 2006, 2472).