Rechtsprechung
AG Geestland, 06.10.2015 - 3 C 191/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,39024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
AG Geestland verurteilt mit lesenswertem Urteil vom 6.10.2015 - 3 C 191/14 (IV) - die Württembergische Versicherung AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Geestland, 06.10.2015 - 3 C 191/14
Nur wenn der Geschädigte erkennen kann, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen (zu diesen grundlegenden Voraussetzungen vgl. nur BGH, NJW 2007, 1450, NJW 2014, 1947).Dieser hat ein solches Vorgehen in seiner Entscheidung vom 11.02.2014 (BGH, NJW 2014, 1947) ausdrücklich nicht beanstandet und aufgezeigt, dass selbst ein Sachverständigenhonorar, das die Hälfte der ausgewiesenen Reparaturkosten ausmacht und Nebenkosten, die die Hälfte des Gesamthonorars betragen, es nicht in jedem Fall rechtfertigt, die Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten zu verneinen.
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Geestland, 06.10.2015 - 3 C 191/14
Nur wenn der Geschädigte erkennen kann, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen (zu diesen grundlegenden Voraussetzungen vgl. nur BGH, NJW 2007, 1450, NJW 2014, 1947).