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AG Geilenkirchen, 25.01.2017 - 10 C 358/16 |
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- BGH, 15.11.2007 - V ZB 72/07
Streitwert einer Klage auf Herausgabe und bei Erledigung
Auszug aus AG Geilenkirchen, 25.01.2017 - 10 C 358/16
Der Streitwert nach der einseitigen Erledigung des Rechtsstreits richtet sich nach den bis dahin angefallenen Gerichts- und Parteikosten (BGH WuM 2008, 35). - BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84
Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger …
Auszug aus AG Geilenkirchen, 25.01.2017 - 10 C 358/16
Vielmehr kann sich grundsätzlich eine zunächst unzulässige oder unbegründete Klage erledigen, wenn sie nur später, hämlich im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses, zulässig und begründet war (BGH, NJW 1986, 588, beckonline).