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   AG Geilenkirchen, 31.03.2010 - 10 C 431/09   

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https://dejure.org/2010,57318
AG Geilenkirchen, 31.03.2010 - 10 C 431/09 (https://dejure.org/2010,57318)
AG Geilenkirchen, Entscheidung vom 31.03.2010 - 10 C 431/09 (https://dejure.org/2010,57318)
AG Geilenkirchen, Entscheidung vom 31. März 2010 - 10 C 431/09 (https://dejure.org/2010,57318)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Richter sprechen Fraunhofer-Liste Eignung ab - Mangelnde Neutralität der Ergebnisse durch Beauftragung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Aachen, 04.03.2009 - 110 C 338/08
    Auszug aus AG Geilenkirchen, 31.03.2010 - 10 C 431/09
    Ein solcher Zuschlag erscheint unabhängig davon, in welchem Umfang dem Vermieter im konkreten Fall Mehrkosten durch die Vermietung eines Fahrzeugs als Unfallersatzwagen entstanden sind, praktikabel und notwendig, um die Schadensabwicklung zu vereinheitlichen und zu erleichtern (so auch LG Dortmund, Urteil vom 29.05 2008, Az. 4 S 169/07, OLG Köln, Urteil vom 02 03.2007, Az. 19 U 181/06. zit. nach juris; AG Aachen, Urteil vom 04.03.2009. Az. 110 C 338/08).

    Daher geht das Gericht trotz der von dem Beklagten geltend gemachten Einwände von einer Anwendbarkeit der Schwacke-Liste 2007 aus (so auch LG Dortmund, Urteil vom 29.05.2008, Az. 4 S 169/07, zit. nach juris, AG Aachen, Urteil vom 04.03.2009, Az. 110 C 338/08).

  • LG Dortmund, 29.05.2008 - 4 S 169/07

    Unfallersatztarif - Schwacke - Automietpreisspiegel 2006

    Auszug aus AG Geilenkirchen, 31.03.2010 - 10 C 431/09
    Ein solcher Zuschlag erscheint unabhängig davon, in welchem Umfang dem Vermieter im konkreten Fall Mehrkosten durch die Vermietung eines Fahrzeugs als Unfallersatzwagen entstanden sind, praktikabel und notwendig, um die Schadensabwicklung zu vereinheitlichen und zu erleichtern (so auch LG Dortmund, Urteil vom 29.05 2008, Az. 4 S 169/07, OLG Köln, Urteil vom 02 03.2007, Az. 19 U 181/06. zit. nach juris; AG Aachen, Urteil vom 04.03.2009. Az. 110 C 338/08).

    Daher geht das Gericht trotz der von dem Beklagten geltend gemachten Einwände von einer Anwendbarkeit der Schwacke-Liste 2007 aus (so auch LG Dortmund, Urteil vom 29.05.2008, Az. 4 S 169/07, zit. nach juris, AG Aachen, Urteil vom 04.03.2009, Az. 110 C 338/08).

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus AG Geilenkirchen, 31.03.2010 - 10 C 431/09
    Ein solcher Zuschlag erscheint unabhängig davon, in welchem Umfang dem Vermieter im konkreten Fall Mehrkosten durch die Vermietung eines Fahrzeugs als Unfallersatzwagen entstanden sind, praktikabel und notwendig, um die Schadensabwicklung zu vereinheitlichen und zu erleichtern (so auch LG Dortmund, Urteil vom 29.05 2008, Az. 4 S 169/07, OLG Köln, Urteil vom 02 03.2007, Az. 19 U 181/06. zit. nach juris; AG Aachen, Urteil vom 04.03.2009. Az. 110 C 338/08).
  • LG Bonn, 26.06.2009 - 15 O 7/09

    Unfallersatztarif, Erforderlichkeit der Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Geilenkirchen, 31.03.2010 - 10 C 431/09
    Vielmehr ist es Sache der Autovermieters und liegt in seinem kalkulatorischen Ermessen, ob er die unstreitig durch die Vorhaltung von Winterreifen begründeten Mehrkosten bei der Preisgestaltung als Preisbestandteil des Normaltarifs berücksichtigt oder -wie vorliegend- Zusatzkosten für Winterreifen in Rechnung stellt, wenn sie tatsächlich in Anspruch genommen worden sind (so auch LG Bonn, Urteil vom 26.06.2009. Az. 15 O 7/09, zit. nach juris).
  • LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 129/06

    Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Geilenkirchen, 31.03.2010 - 10 C 431/09
    Denn es besteht ein grundsätzlich schutzwürdiges Interesse der Kunden, für die Kosten einer eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeugs nicht selbst aufkommen zu müssen, zumal Mietwagen in der Regel neuer und damit hochwertiger sind als die beschädigten Fahrzeuge (LG Dortmund, Urteil vom 14.06.2007, Az 4 S 129/06, zit. nach juris).
  • LG Dortmund, 05.11.2009 - 4 S 72/09

    Ermittlung der Kosten für einen Mietwagen anhand des gewichteten Normaltarifes

    Auszug aus AG Geilenkirchen, 31.03.2010 - 10 C 431/09
    Der Geschädigte eines Verkehrsunfalles darf diesen besonderen Service in Anspruch nehmen und ist nicht verpflichtet, das Ersatzfahrzeug selbst mit einem Taxi abzuholen (so auch LG Dortmund, Urteil vom 05.11.2009, Az. 4 S 72/09, zit. nach juris).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Geilenkirchen, 31.03.2010 - 10 C 431/09
    In Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO kann der Tatrichter den Normaltarif auch auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke-Automietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermitteln (BGH, Urteil vom 09.05.2006, Az. VI ZR 117/05, zit. nach juris).
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