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AG Geislingen/Steige, 06.07.2020 - 1 C 172/20 WEG |
Zitiervorschläge
AG Geislingen/Steige, Entscheidung vom 06. Juli 2020 - 1 C 172/20 WEG (https://dejure.org/2020,19275)
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Volltextveröffentlichung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
WEG-Verwalter muss auch in der Corona-Pandemie Eigentümern Einsicht in die Verwaltungsunterlagen gewähren
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
WEG-Verwalter muss Einsicht in die Verwaltungsunterlagen gewähren - auch zu Corona-Zeiten ... - Corona-Virus
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10
Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in …
Auszug aus AG Geislingen/Steige, 06.07.2020 - 1 C 172/20
Denn eine solche Einsichtnahme findet grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters statt, der dafür auf Verlangen des Eigentümers zumindest zeitnahe Termine anzubieten ünd einzuhaiten hat (vgl. BGH, Urtei1 vom 11.02.2011 - V ZR 66/10, juris Rz. 9;… Bartholome in: BeckOK, Stand: 01.05.2020, § 28 WEG Rz. 1 08); nur ausnahmsweise kann sich ein Anspruch auf Übersendung von Kopien aus dem Einsichtnahmerecht des Wohnringseigentümers ergeben, wenn Treu und Glauben es gebieten (…vgl. BGH a. a. O. juris Rz. 10). - BGH, 16.01.2020 - V ZB 93/18
Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Anerkennung nach …
Auszug aus AG Geislingen/Steige, 06.07.2020 - 1 C 172/20
Dieser Schluss ist etwa gerechtfertigt, wenn der Beklagte eine fällige Leistung trotz Aufforderung nicht erbringt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.01.2020 - V ZB 93/18, juris Rz. 8 m. w. N.).