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   AG Geislingen/Steige, 06.07.2020 - 1 C 172/20 WEG   

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https://dejure.org/2020,19275
AG Geislingen/Steige, 06.07.2020 - 1 C 172/20 WEG (https://dejure.org/2020,19275)
AG Geislingen/Steige, Entscheidung vom 06.07.2020 - 1 C 172/20 WEG (https://dejure.org/2020,19275)
AG Geislingen/Steige, Entscheidung vom 06. Juli 2020 - 1 C 172/20 WEG (https://dejure.org/2020,19275)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG-Verwalter muss auch in der Corona-Pandemie Eigentümern Einsicht in die Verwaltungsunterlagen gewähren

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    WEG-Verwalter muss Einsicht in die Verwaltungsunterlagen gewähren - auch zu Corona-Zeiten ... - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10

    Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in

    Auszug aus AG Geislingen/Steige, 06.07.2020 - 1 C 172/20
    Denn eine solche Einsichtnahme findet grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters statt, der dafür auf Verlangen des Eigentümers zumindest zeitnahe Termine anzubieten ünd einzuhaiten hat (vgl. BGH, Urtei1 vom 11.02.2011 - V ZR 66/10, juris Rz. 9; Bartholome in: BeckOK, Stand: 01.05.2020, § 28 WEG Rz. 1 08); nur ausnahmsweise kann sich ein Anspruch auf Übersendung von Kopien aus dem Einsichtnahmerecht des Wohnringseigentümers ergeben, wenn Treu und Glauben es gebieten (vgl. BGH a. a. O. juris Rz. 10).
  • BGH, 16.01.2020 - V ZB 93/18

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Anerkennung nach

    Auszug aus AG Geislingen/Steige, 06.07.2020 - 1 C 172/20
    Dieser Schluss ist etwa gerechtfertigt, wenn der Beklagte eine fällige Leistung trotz Aufforderung nicht erbringt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.01.2020 - V ZB 93/18, juris Rz. 8 m. w. N.).
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