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   AG Geldern, 02.10.2009 - 11 F 200/09   

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https://dejure.org/2009,31208
AG Geldern, 02.10.2009 - 11 F 200/09 (https://dejure.org/2009,31208)
AG Geldern, Entscheidung vom 02.10.2009 - 11 F 200/09 (https://dejure.org/2009,31208)
AG Geldern, Entscheidung vom 02. Oktober 2009 - 11 F 200/09 (https://dejure.org/2009,31208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unterhalt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unterhalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Trennungsunterhaltansprüchen durch die ARGE aus abgetretenem Recht bei Verstreichenlassen einer Frist von mehr als einem Jahr bis zu ihrer Geltendmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 816
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus AG Geldern, 02.10.2009 - 11 F 200/09
    Diese Vorschrift ist trotz Unvereinbarkeit mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Art. 83 Grundgesetz bis zum 31.12.2010 anwendbar, wenn der Gesetzgeber nicht zuvor eine andere Regelung trifft (BVerfG 2 BvR 2433/04 und 2 BvR 2434/04 vom 20.12.2007, zit. nach Juris).
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus AG Geldern, 02.10.2009 - 11 F 200/09
    Damit ist das Zeitmoment für die Verwirkung jedenfalls erfüllt (vgl. BGH FamRZ 1988, 370, 372; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 870).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - L 1 AS 4/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus AG Geldern, 02.10.2009 - 11 F 200/09
    Hieraus ergibt sich die Beteiligtenfähigkeit einer ARGE für das Verwaltungsverfahren und den Sozialgerichtsprozess (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen L 1 AS 4/06 vom 22.08.2006, zit. nach Juris) und auch für den Zivilprozess, wie insbesondere § 44 b Abs. 2 Satz 2 SGB II zeigt, der die außergerichtliche und gerichtliche Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers der ARGE normiert.
  • OLG Brandenburg, 16.07.2001 - 10 WF 135/00

    Verzug eines bisher leistenden Unterhaltsschuldners kann ohne Mahnung eintreten;

    Auszug aus AG Geldern, 02.10.2009 - 11 F 200/09
    Damit ist das Zeitmoment für die Verwirkung jedenfalls erfüllt (vgl. BGH FamRZ 1988, 370, 372; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 870).
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