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   AG Geldern, 10.10.2019 - 3 C 64/19   

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AG Geldern, 10.10.2019 - 3 C 64/19 (https://dejure.org/2019,87902)
AG Geldern, Entscheidung vom 10.10.2019 - 3 C 64/19 (https://dejure.org/2019,87902)
AG Geldern, Entscheidung vom 10. Oktober 2019 - 3 C 64/19 (https://dejure.org/2019,87902)
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  • EuGH, 17.04.2018 - C-195/17

    Krüsemann u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Gemeinsame Regelung

    Auszug aus AG Geldern, 10.10.2019 - 3 C 64/19
    Der vorliegende Fall sei nicht mit dem der Entscheidung des EuGH vom 17.04.2018 (Az.: C-195/17) zugrunde liegenden Sachverhalt vergleichbar.

    Mit Verweis auf die neuerlich ergangene Rechtsprechung des EuGH vom 17.04.2018 ist den Klägern zwar insoweit zuzustimmen, als dass nicht jedes unerwartete Ereignis zwangsläufig als "außergewöhnlicher Umstand" einzustufen ist, sondern auch ein solches Ereignis, dass jedenfalls unter den Wortlaut von Erwägungsgrund 14 subsumiert werden könne, Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betreffenden Luftfahrtunternehmens sein kann; außerdem sei der Begriff der "außergewöhnlichen Umstände" angesichts des Ziels der FluggastrechteVO, das nach ihrem ersten Erwägungsgrund darin besteht, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sicherzustellen, und der Tatsache, dass ihr Art. 5 Abs. 3 eine Ausnahme von dem Grundsatz vorsieht, wonach Fluggäste im Fall der Annullierung oder großen Verspätung eines Fluges Anspruch auf Ausgleichsleistungen haben, eng auszulegen (EuGH, Urteil vom 17.04.2018 - RS. C-195/17 - EuZW 2018, 457, Rn. 34ff.).

  • AG Köln, 12.01.2011 - 143 C 275/10

    Anspruch eines Fluggastes auf Leistung einer Ausgleichszahlung nach der

    Auszug aus AG Geldern, 10.10.2019 - 3 C 64/19
    Eine andere Bewertung kann auch nicht daraus folgen, dass ein Streik als arbeitsrechtlich zulässiges Instrument im Kontext mit Tarifverhandlungen eine typische Erscheinung darstellt (so im Ergebnis auch AG Köln Urt. v. 12.1.2011 - 143 C 275/10, BeckRS 2011, 4655; Steinrötter in: BeckOGK, Stand: 01.03.2019, Fluggastrechte-VO, Art. 5 Rn. 69).
  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung

    Auszug aus AG Geldern, 10.10.2019 - 3 C 64/19
    Der Streikaufruf einer Gewerkschaft im Rahmen einer Tarifauseinandersetzung wie die angekündigte Arbeitsniederlegung der der Vereinigung Cockpit angehörenden Piloten der Beklagten kann jedenfalls nach Auffassung des Bundesgerichtshofes solche außergewöhnlichen Umstände i.S.d. Art. 5 Abs. 3 der FluggastrechteVO begründen (vgl. BGH, Urteil vom 21.08.2012 - X ZR 138/11).
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