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   AG Gelnhausen, 11.05.2018 - 53 C 902/16 (73)   

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https://dejure.org/2018,25492
AG Gelnhausen, 11.05.2018 - 53 C 902/16 (73) (https://dejure.org/2018,25492)
AG Gelnhausen, Entscheidung vom 11.05.2018 - 53 C 902/16 (73) (https://dejure.org/2018,25492)
AG Gelnhausen, Entscheidung vom 11. Mai 2018 - 53 C 902/16 (73) (https://dejure.org/2018,25492)
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  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Gelnhausen, 11.05.2018 - 53 C 902/16
    Dabei können insbesondere Mehraufwendungen, die der Geschädigte durch die ihm gesetzlich eingeräumten Ersetzungsbefugnis im Verhältnis zu dem ersatzpflichtigen Schädiger nicht nach § 249 BGB angelastet werden, da er hierauf keinen Einfluss hat (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73).

    Denn die Werkstatt ist nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73).

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus AG Gelnhausen, 11.05.2018 - 53 C 902/16
    Der erforderliche Herstellungsaufwand bestimmt sich dabei jedoch über die subjektiven Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten, der bei der Beurteilung des erforderlichen Aufwandes im besonderen Maße von der Fachkenntnis von Fachleuten, die er zur Instandsetzung beauftragt, abhängig ist (vgl. BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus AG Gelnhausen, 11.05.2018 - 53 C 902/16
    Erforderlich ist der Geldbetrag, den ein verständiger und wirtschaftlich denkender Eigentümer nach Art und Umfang als angemessenes Mittel zur Schadensbehebung aufgewandt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 528/12).
  • LG Saarbrücken, 23.01.2015 - 13 S 199/14

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fahrzeugreparatur nach den Vorgaben des vom

    Auszug aus AG Gelnhausen, 11.05.2018 - 53 C 902/16
    Die Erforderlichkeit ist ebenfalls anzunehmen, da die Reparatur nach dem im Sachverständigen Gutachten festgestellten Reparaturaufwand durchgeführt wurde (vgl. Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 23.01.2015 - 13 S 199/14).
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