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AG Gelnhausen, 11.05.2018 - 53 C 902/16 (73) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrsunfallsiegen.de
Verkehrsunfall - Höhe des Schadensersatzanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus AG Gelnhausen, 11.05.2018 - 53 C 902/16
Dabei können insbesondere Mehraufwendungen, die der Geschädigte durch die ihm gesetzlich eingeräumten Ersetzungsbefugnis im Verhältnis zu dem ersatzpflichtigen Schädiger nicht nach § 249 BGB angelastet werden, da er hierauf keinen Einfluss hat (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73).Denn die Werkstatt ist nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73).
- BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68
Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei …
Auszug aus AG Gelnhausen, 11.05.2018 - 53 C 902/16
Der erforderliche Herstellungsaufwand bestimmt sich dabei jedoch über die subjektiven Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten, der bei der Beurteilung des erforderlichen Aufwandes im besonderen Maße von der Fachkenntnis von Fachleuten, die er zur Instandsetzung beauftragt, abhängig ist (vgl. BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68). - BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12
Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem …
Auszug aus AG Gelnhausen, 11.05.2018 - 53 C 902/16
Erforderlich ist der Geldbetrag, den ein verständiger und wirtschaftlich denkender Eigentümer nach Art und Umfang als angemessenes Mittel zur Schadensbehebung aufgewandt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 528/12). - LG Saarbrücken, 23.01.2015 - 13 S 199/14
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fahrzeugreparatur nach den Vorgaben des vom …
Auszug aus AG Gelnhausen, 11.05.2018 - 53 C 902/16
Die Erforderlichkeit ist ebenfalls anzunehmen, da die Reparatur nach dem im Sachverständigen Gutachten festgestellten Reparaturaufwand durchgeführt wurde (vgl. Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 23.01.2015 - 13 S 199/14).