Rechtsprechung
AG Gelsenkirchen, 02.02.2017 - 201 C 453/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- IWW
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
AG Gelsenkirchen stellt sich mit Urteil vom 2.2.2017 - 201 C 453/16 - bewußt gegen die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH und bejaht bei der konkreten Schadensabrechnung die volle Erstattung auch bei noch nicht beglichener Rechnung.
Kurzfassungen/Presse
- vogel.de (Kurzinformation)
Kosten für Reparaturablaufplan erstattungsfähig - Auch Verbringungskosten sind zu erstatten
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
AG Gelsenkirchen stellt sich mit Urteil vom 2.2.2017 - 201 C 453/16 - bewußt gegen die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH und bejaht bei der konkreten Schadensabrechnung die volle Erstattung auch bei noch nicht beglichener Rechnung.
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02
Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …
Auszug aus AG Gelsenkirchen, 02.02.2017 - 201 C 453/16
In einem solchen Fall wandelt sich der Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Geschädigte Geldersatz fordert (BGH, NJW 2004, 1868 ff.).
- AG Duisburg, 15.11.2021 - 514 C 690/21 Wenn sich der Schädiger aber durch nähere Angaben zum Reparaturablauf Gewissheit etwa zu Mietwagenkosten verschaffen will, so hat er für den Aufwand aufzukommen, den der Geschädigte zur Beschaffung und Erbringung dieser Angaben erbringen muss (AG Mainz, Urteil vom 26. März 2019, 80 C 141/18; AG Gelsenkirchen, Urteil vom 2. Februar 2017, 201 C 453/16).