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AG Gelsenkirchen, 04.07.2017 - 405 C 269/17 |
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Verfahrensgang
- AG Gelsenkirchen, 04.07.2017 - 405 C 269/17
- LG Essen, 27.02.2018 - 15 S 162/17
- BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 115/18
Wird zitiert von ...
- LG Essen, 27.02.2018 - 15 S 162/17
Umsatzsteuerfreiheit für die Abgabe individuell für Patienten hergestellter …
Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.07.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen (Az. 405 C 269/17) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 04.07.2017 (405 C 269/17) aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an sie einen Betrag i.H.v. 737, 58 EUR nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, hilfsweise.