Rechtsprechung
AG Gelsenkirchen, 09.12.2013 - 203 C 103/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Kostentragung nach der Rücknahme einer zivilgerichtlichen Klage
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bearbeitungsfrist für die Schadensregulierung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.05.2013 - VI ZR 320/12
Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere …
Auszug aus AG Gelsenkirchen, 09.12.2013 - 203 C 103/13
Denn es ist dem Versicherer nach der neueren Rechtsprechung des BGH (BGH NZV 2013, 433) auch zuzubilligen, während des Prozesses noch eine anderweitige Reparaturmöglichkeit zu benennen. - OLG München, 29.07.2010 - 10 W 1789/10
Kfz-Kaskoversicherung: Dauer der Prüffrist
Auszug aus AG Gelsenkirchen, 09.12.2013 - 203 C 103/13
Die Prüffrist läuft ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens (OLG München NJW-RR 2011, 386). - OLG Stuttgart, 21.04.2010 - 3 U 218/09
Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei Vorfahrtsverletzung und …
Auszug aus AG Gelsenkirchen, 09.12.2013 - 203 C 103/13
Dem Kfz Haftpflichtversicherer ist dabei regelmäßig, selbst bei einfachen Sachverhalten eine Bearbeitungsfrist von einigen Wochen einzuräumen (OLG Stuttgart, BeckRS 2010, 11513).