Rechtsprechung
AG Gelsenkirchen, 16.12.2020 - 206 C 98/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 558 Abs. 1 BGB
Mieterhöhung, ortsübliche Vergleichsmiete - rewis.io
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Was bedeutet "ortsübliche Vergleichsmiete"?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Mieterhöhung: Der Verweis auf den Mietspiegel reicht für die ortsübliche Miete