Rechtsprechung
AG Gelsenkirchen, 18.06.2018 - 201 C 219/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rückzahlung zu viel geleisteter Nebenkosten aus der Nebenkostenabrechnung
- mietrechtsiegen.de
Betriebskosten - Abrechnung von konkreten Nebenkosten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachträgliche Umlage von Betriebskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Konkrete Nebenkosten vereinbart - was kann umgelegt werden?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Öffnungsklausel gilt nicht für von Beginn an aus dem Mietvertrag "gestrichene" Betriebskosten (IMR 2018, 461)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06
Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung
Auszug aus AG Gelsenkirchen, 18.06.2018 - 201 C 219/18
Einseitig kann der Vermieter von sich aus nicht die Umlagefähigkeit von Nebenkosten regeln (vgl. BGH, WuM 2007, 694). - BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 14/06
Auslegung eines Mietvertrages hinsichtlich der Betriebskostenvorauszahlung
Auszug aus AG Gelsenkirchen, 18.06.2018 - 201 C 219/18
Denn hätte der Beklagte als Vermieter in einem solchen Fall zunächst die streitgegenständlichen Betriebskosten nicht umgelegt, sondern erst nach Jahren, dann hätte er sich auf die ursprünglich vereinbarte Umlagefähigkeit auch zu einem späteren Zeitpunkt berufen können (BGH, WuM 2008, 225).