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AG Gelsenkirchen, 27.06.2018 - 102 F 107/18 |
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- AG Gelsenkirchen, 15.05.2018 - 405 C 177/18
Auszug aus AG Gelsenkirchen, 27.06.2018 - 102 F 107/18
Letztlich erwirkte die Antragstellerin beim Amtsgericht Gelsenkirchen am 15.05.2018 im Verfahren 405 C 177/18 ein - noch nicht rechtskräftiges - Versäumnisurteil des Inhalts, dass der Antragsgegner unter anderem verurteilt wurde, es zu unterlassen, auf den von ihm betriebenen Webseiten # und # über die Antragstellerin im einzelnen im Tenor bezeichnete Verunglimpfungen zu äußern, ihren Namen in seinen Beiträgen zu nutzen, Fotos und Beiträge der Antragstellerin abzufotografieren und auf seinen Blogs zu nutzen, sich in seinen Blogs über die Antragstellerin und ihre Familie öffentlich zu äußern sowie mit dieser irgendwie geartet in Kontakt zu treten und sie im Internet weiter zu verfolgen.Am 15.05.2018 habe sich die Antragstellerin nach dem Gerichtstermin im Verfahren 405 C 177/18, in dem das oben genannte Versäumnisurteil erging, um 11.00 Uhr ins Cafe del Sol begeben und auf die Terrasse gesetzt.
Denn es ist ein solches bereits im Versäumnisurteil vom 15.05.2018 im Verfahren 405 C 177/18 ausgesprochen worden.