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   AG Gelsenkirchen, 28.12.2015 - 202 C 143/15   

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https://dejure.org/2015,47372
AG Gelsenkirchen, 28.12.2015 - 202 C 143/15 (https://dejure.org/2015,47372)
AG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 28.12.2015 - 202 C 143/15 (https://dejure.org/2015,47372)
AG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 28. Dezember 2015 - 202 C 143/15 (https://dejure.org/2015,47372)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Gelsenkirchen, 28.12.2015 - 202 C 143/15
    Der Geschädigte darf zwar, sofern die Voraussetzungen für eine fiktive Schadensberechnung vorliegen, dieser grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (BGH, Urt. v. 29.04.2003, VI ZR 398/02, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 20.10.2009, VI ZR 53/09, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 22.06.2010, VI ZR 302/08, zitiert nach juris).

    Dieser Anspruch auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten besteht als Folge des Grundsatzes der Dispositionsfreiheit ferner grundsätzlich unabhängig davon, ob der Geschädigte den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 29.04.2003, VI ZR 398/02, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus AG Gelsenkirchen, 28.12.2015 - 202 C 143/15
    Da die Realisierung der Reparatur für den Geschädigten nicht mit unzumutbaren Unannehmlichkeiten verbunden sein darf, spielt auch die Entfernung der benannten Verweiswerkstatt zum Wohnort des Geschädigten eine Rolle (BGH, Urt. v. 16.06.2008, 1 U 246/07, m.w.N.; zitiert nach juris; LG Essen Beschl. v. 02.06.2015, 15 S 37/15).

    Nach der wohl herrschenden Gegenmeinung können prozentuale Aufschläge auf Ersatzteilpreise auch bei der fiktiven Abrechnung verlangt werden, wenn und soweit sie regional üblich sind (OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523; König in: Hentschel/König/Dauer, 41. Aufl., § 12 StVG Rn. 24 m.w.N.; LG Essen Beschl. v. 02.06.2015, 15 S 37/15).

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus AG Gelsenkirchen, 28.12.2015 - 202 C 143/15
    Der Geschädigte darf zwar, sofern die Voraussetzungen für eine fiktive Schadensberechnung vorliegen, dieser grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (BGH, Urt. v. 29.04.2003, VI ZR 398/02, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 20.10.2009, VI ZR 53/09, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 22.06.2010, VI ZR 302/08, zitiert nach juris).

    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines solchen Verweises ist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht und der Geschädigte keine Umstände aufzeigt, die ihm eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (BGH, Urt. v. 20.10.2009, VI ZR 53/09, BGH, Urt. v. 23.02.2010, VI ZR 91/09, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 22.06.2010, VI ZR 302/08, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 14.05.2013, VI ZR 320/12, zitiert nach juris; LG Essen Beschl. v. 02.06.2015, 15 S 37/15).

  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 302/08

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Gelsenkirchen, 28.12.2015 - 202 C 143/15
    Der Geschädigte darf zwar, sofern die Voraussetzungen für eine fiktive Schadensberechnung vorliegen, dieser grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (BGH, Urt. v. 29.04.2003, VI ZR 398/02, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 20.10.2009, VI ZR 53/09, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 22.06.2010, VI ZR 302/08, zitiert nach juris).

    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines solchen Verweises ist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht und der Geschädigte keine Umstände aufzeigt, die ihm eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (BGH, Urt. v. 20.10.2009, VI ZR 53/09, BGH, Urt. v. 23.02.2010, VI ZR 91/09, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 22.06.2010, VI ZR 302/08, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 14.05.2013, VI ZR 320/12, zitiert nach juris; LG Essen Beschl. v. 02.06.2015, 15 S 37/15).

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2001 - 1 U 126/00

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers an Tankstellengeländen; Haftunsgverteilung

    Auszug aus AG Gelsenkirchen, 28.12.2015 - 202 C 143/15
    Abzüge kommen hierbei grundsätzlich für zu erneuernde Verschleißteile, wie z. B. für den Motor, das Getriebe oder die Reifen, in Betracht (OLG Düsseldorf, NZV 2002, 87; OLG Frankfurt SP 2011, 291; OLG München BeckRS 2010, 17228).
  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Gelsenkirchen, 28.12.2015 - 202 C 143/15
    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines solchen Verweises ist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht und der Geschädigte keine Umstände aufzeigt, die ihm eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (BGH, Urt. v. 20.10.2009, VI ZR 53/09, BGH, Urt. v. 23.02.2010, VI ZR 91/09, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 22.06.2010, VI ZR 302/08, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 14.05.2013, VI ZR 320/12, zitiert nach juris; LG Essen Beschl. v. 02.06.2015, 15 S 37/15).
  • OLG München, 01.07.2010 - 1 U 5424/09

    Haftung wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung: Haftungsverteilung bei

    Auszug aus AG Gelsenkirchen, 28.12.2015 - 202 C 143/15
    Abzüge kommen hierbei grundsätzlich für zu erneuernde Verschleißteile, wie z. B. für den Motor, das Getriebe oder die Reifen, in Betracht (OLG Düsseldorf, NZV 2002, 87; OLG Frankfurt SP 2011, 291; OLG München BeckRS 2010, 17228).
  • OLG Hamm, 30.10.2012 - 9 U 5/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einer Lichtzeichenanlage anfahrenden

    Auszug aus AG Gelsenkirchen, 28.12.2015 - 202 C 143/15
    Verbringungskosten sind bei fiktiver Abrechnung ebenfalls dann ersatzfähig, wenn sie nach den örtlichen Gepflogenheiten auch bei einer Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt angefallen wären (OLG Hamm, Urt. v. 30.10.2012, I-9 U 5/12, zitiert nach juris; LG Essen Beschl. v. 02.06.2015, 15 S 37/15).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 320/12

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere

    Auszug aus AG Gelsenkirchen, 28.12.2015 - 202 C 143/15
    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines solchen Verweises ist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht und der Geschädigte keine Umstände aufzeigt, die ihm eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (BGH, Urt. v. 20.10.2009, VI ZR 53/09, BGH, Urt. v. 23.02.2010, VI ZR 91/09, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 22.06.2010, VI ZR 302/08, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 14.05.2013, VI ZR 320/12, zitiert nach juris; LG Essen Beschl. v. 02.06.2015, 15 S 37/15).
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