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   AG Gelsenkirchen-Buer, 17.06.2015 - 18 F 246/13   

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https://dejure.org/2015,64530
AG Gelsenkirchen-Buer, 17.06.2015 - 18 F 246/13 (https://dejure.org/2015,64530)
AG Gelsenkirchen-Buer, Entscheidung vom 17.06.2015 - 18 F 246/13 (https://dejure.org/2015,64530)
AG Gelsenkirchen-Buer, Entscheidung vom 17. Juni 2015 - 18 F 246/13 (https://dejure.org/2015,64530)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 24.05.2016 - 3 UF 139/15

    Anforderungen an die gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern

    Die Beschwerde des Kindesvaters und Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gelsenkirchen-Buer vom 17. Juni 2015 (Az.: 18 F 246/13) wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 08.09.2015 - 3 UFH 3/15

    Ablehnung eines Antrags des Kindesvaters auf vorläufige Untersagung eines

    Den am 17.08.2015 bei ihm eingegangenen einstweiligen Anordnungsantrag hat das Familiengericht zu Recht gem. den §§ 50 Abs. 1 S. 2, 64 Abs. 3 FamFG an den Senat abgegeben, weil dieser für die Entscheidung im Hinblick auf das hier parallel anhängige Hauptsache-Beschwerdeverfahren 18 F 246/13 Amtsgericht - Familiengericht - Gelsenkirchen = II-3 UF 139/15 OLG Hamm zuständig ist.

    aa) Aus dem im Hauptsacheverfahren 18 F 246/13 Amtsgericht - Familiengericht - Gelsenkirchen = II-3 UF 139/15 erstinstanzlich eingeholten familienpsychologischen Sachverständigengutachten der D vom 02.07.2014 ergibt sich, dass beide Kindeseltern - mit Ausnahme ihrer das Kind A belastenden trennungsbedingten Kommunikationsstörung - uneingeschränkt erziehungsfähig sind, jedoch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind wegen der engen Bindungen an die Kindesmutter und des Kontinuitätsgrundsatzes bei dieser verbleiben sollte.

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