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   AG Gengenbach, 20.12.2016 - 1 C 71/15   

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AG Gengenbach, 20.12.2016 - 1 C 71/15 (https://dejure.org/2016,56396)
AG Gengenbach, Entscheidung vom 20.12.2016 - 1 C 71/15 (https://dejure.org/2016,56396)
AG Gengenbach, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - 1 C 71/15 (https://dejure.org/2016,56396)
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  • OLG Schleswig, 30.03.2007 - 17 U 21/07

    Keine Abschlagszahlung nach § 632 a BGB ohne Abnahmereife

    Auszug aus AG Gengenbach, 20.12.2016 - 1 C 71/15
    Auch daraus, dass der Anspruch auf Abschlagszahlung an einen Wertzuwachs beim Besteller geknüpft ist, folgt, dass nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift im Falle wesentlicher Mängel keine Abschlagszahlung gefordert werden kann, da dann ein möglicher Wertzuwachs des Bestellers nur schwer zu bestimmen wäre (so auch OLG Brandenburg vom 26.11.2008 - 4 U 58/08; OLG Schleswig vom 30.03.2007 - 17 U 21/07; MüKo/Busche, BGB, 6. Auflage 2012, § 632a Rn. 6; Palandt/Sprau, BGB, 76. Auflage 2017, § 632a Rn. 7; Beck'scher OK/Voit, BGB, Stand 01.02.2015, § 632a Rn. 3; a.A. Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, 2014, § 632a Rn. 14).
  • OLG Köln, 25.02.2000 - 19 W 1/00

    Gebührenforderung des Steuerberaters ohne unterzeichnete Rechnung nicht

    Auszug aus AG Gengenbach, 20.12.2016 - 1 C 71/15
    In Bezug auf das Anerkenntnis ist die Vorschrift des § 93 ZPO anzuwenden, da die Zahlung auf eine erst zukünftig fällige Schuld erfolgte (OLG Köln vom 25.02.2000 - 19 W 1/00).
  • OLG Hamm, 26.11.2003 - 12 U 112/02

    Verweigerung der Abnahme wegen Mängeln

    Auszug aus AG Gengenbach, 20.12.2016 - 1 C 71/15
    Bei sicherheitsrelevanten Mängeln, aus denen sich ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential für die Nutzer und Besucher des Objekts ergibt und dem Auftraggeber im Schadensfall droht, als Verkehrssicherungspflichtiger in Anspruch genommen zu werden, überwiegt dessen Interesse derart, dass die Abnahmeverweigerung gerechtfertigt ist (OLG Hamm vom 26.11.2003 - 12 U 112/02).
  • OLG Brandenburg, 26.11.2008 - 4 U 58/08

    Bauvertrag: Darlegungs- und Beweislast des Unternehmers bei Verlangen von

    Auszug aus AG Gengenbach, 20.12.2016 - 1 C 71/15
    Auch daraus, dass der Anspruch auf Abschlagszahlung an einen Wertzuwachs beim Besteller geknüpft ist, folgt, dass nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift im Falle wesentlicher Mängel keine Abschlagszahlung gefordert werden kann, da dann ein möglicher Wertzuwachs des Bestellers nur schwer zu bestimmen wäre (so auch OLG Brandenburg vom 26.11.2008 - 4 U 58/08; OLG Schleswig vom 30.03.2007 - 17 U 21/07; MüKo/Busche, BGB, 6. Auflage 2012, § 632a Rn. 6; Palandt/Sprau, BGB, 76. Auflage 2017, § 632a Rn. 7; Beck'scher OK/Voit, BGB, Stand 01.02.2015, § 632a Rn. 3; a.A. Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, 2014, § 632a Rn. 14).
  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus AG Gengenbach, 20.12.2016 - 1 C 71/15
    Die zunächst auf die Abschlagsrechnung gestützte Werklohnklage ist sodann auf die später erteilte Schlussrechnung zu stützen (BGH vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07).
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