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   AG Germersheim, 14.04.2009 - 3 C 189/09   

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https://dejure.org/2009,41942
AG Germersheim, 14.04.2009 - 3 C 189/09 (https://dejure.org/2009,41942)
AG Germersheim, Entscheidung vom 14.04.2009 - 3 C 189/09 (https://dejure.org/2009,41942)
AG Germersheim, Entscheidung vom 14. April 2009 - 3 C 189/09 (https://dejure.org/2009,41942)
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  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Germersheim, 14.04.2009 - 3 C 189/09
    Zur Berechnung des Normaltarifs kann nach der Rechtsprechung des BGH der Schwacke-Mietpreisspiegel hinsichtlich des Postleitzahlengebietes des Geschädigten herangezogen werden (BGH NJW 2008, 1519).

    Deshalb bedarf die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH NJW 2008, 1519).

  • AG Kandel, 22.10.2008 - 1 C 171/08
    Auszug aus AG Germersheim, 14.04.2009 - 3 C 189/09
    Auch das Amtsgericht Kandel (Urteil vom 22.10.2008, Aktenzeichen 1 C 171/08) hält die so genannte Fraunhofer-Liste für ungeeignet:.
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Germersheim, 14.04.2009 - 3 C 189/09
    Im Rahmen der Prüfung der betriebswirtschaftlichen Rechtfertigung eines Unfallersatztarifes ist es nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2007, 2758) nicht erforderlich, im Einzelfall die Kalkulationen des konkreten Unternehmens nachzuvollziehen.
  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus AG Germersheim, 14.04.2009 - 3 C 189/09
    Nach der Rechtsprechung der Kammer (in diesem Sinne auch das OLG Köln ,OLGR Köln 2007, 471) ist es gerechtfertigt, den auf der Grundlage des Automietpreisspiegels errechneten Betrag um eine Pauschale von 20 % zu erhöhen, um den besonderen betriebswirtschaftlichen Anforderungen an den Unfallersatztarif Rechnung zu tragen.
  • LG Gera, 20.11.2006 - 1 S 232/06
    Auszug aus AG Germersheim, 14.04.2009 - 3 C 189/09
    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung der Kammer (vergleiche etwa Urteile vom 02.07.2007, Aktenzeichen 1 S 246/06 sowie vom 12.11.2007, Aktenzeichen 1 S 232/06) ist es sachgerecht, in Bezug auf Verkehrsunfälle, die sich - wie hier - im Jahr 2005 ereignet haben, den Automietpreisspiegel für das Jahr 2006 heranzuziehen und der Berechnung des angemessenen Mietpreises den für den einschlägigen Postleitzahlenbereich festgelegten Modus (früher: gewichtetes Mittel) zugrunde zu legen.
  • LG Landau/Pfalz, 28.11.2008 - 3 S 18/08
    Auszug aus AG Germersheim, 14.04.2009 - 3 C 189/09
    Die dritte Zivilkammer des Landgerichts Landau hat dazu unter Aufrechterhaltung ihrer bisherigen Rechtsprechung zur Schwacke- Liste in einer neueren Entscheidung (Aktenzeichen: 3 S 18/08, Urteil vom 28. November 2008) ausgeführt:.
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus AG Germersheim, 14.04.2009 - 3 C 189/09
    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (grundlegend Versicherungsrecht 2005, 850) kann auch ein Unfallersatztarif als erforderlicher - und damit auch von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstattender - Aufwand zur Schadensbeseitigung zu qualifizieren sein, wenn die Besonderheiten dieses Tarifs einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechtfertigen.
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