Rechtsprechung
AG Germersheim, 27.01.2009 - 3 C 519/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,34913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Mietwagenkosten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Auszug aus AG Germersheim, 27.01.2009 - 3 C 519/08
Zur Berechnung des Normaltarif kann nach der Rechtsprechung des BGH der Schwacke-Mietpreisspiegel hinsichtlich des Postleitzahlengebietes des Ge schädigten herangezogen werden ( BGH NJW 2008, 1519). - AG Kandel, 22.10.2008 - 1 C 171/08
Auszug aus AG Germersheim, 27.01.2009 - 3 C 519/08
Auch das Amtsgericht Kandel (Urteil vom 22.10.2008, Aktenzeichen 1 C 171/08 ) hält die so genannte Fraunhofer-Liste für ungeeignet:. - BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Germersheim, 27.01.2009 - 3 C 519/08
Im Rahmen der Prüfung der betriebswirtschaftlichen Rechtfertigung eines Unfallersatztarifes ist es nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2007, 2758) nicht erforderlich, im Einzelfall die Kalkulationen des konkreten Unternehmens nachzuvollziehen.
- OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif - …
Auszug aus AG Germersheim, 27.01.2009 - 3 C 519/08
Nach der Rechtsprechung der Kammer (in diesem Sinhe auch das OLG Köln OLGR Köln 2007, 471) ist es gerechtfertigt, den auf der Grundlage des Automietpreisspiegels errechneten Betrag um eine Pauschale von 20% zu erhöhen, um den besonderen betriebswirtschaftlichen Anforderungen an den Unfalles satztan'f Rechnung zu tragen. - OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2539/08
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzgrundlage für Mietwagenkosten
Auszug aus AG Germersheim, 27.01.2009 - 3 C 519/08
Zwar ist es grundsätzlich richtig, dass der Geschädigte die Beweislast für die Angemessenheit der Mietwagenkosten trägt (vergleiche OLG Köln, Urteil vom 10.10.2008, Aktenzeichen 6 U 115/08 , abgedruckt DAR 2009, 33; ähnlich OLG München, Urteil vom 25.7.2008, Aktenzeichen 10 U 2539/08 , abgedruckt DAR 2009, 36), das Gericht hält es im vorliegenden Falle gleichwohl weiter für angemessen, auch die Beklagte am Auslagenvorschuss zu beteiligen, weil die Geeignetheit der Schwacke-Liste als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO. - LG Landau/Pfalz, 28.11.2008 - 3 S 18/08
Auszug aus AG Germersheim, 27.01.2009 - 3 C 519/08
Die dritte Zivilkammer des Landgerichts Landau hat dazu unter Aufrechterhaltung ihrer bisherigen Rechtsprechung zur Schwacke-Liste in einer neueren Entscheidung (Aktenzeichen 3 S 18/08, Urteil vom 28. November 2008) ausgeführt. - OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08
Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus AG Germersheim, 27.01.2009 - 3 C 519/08
Zwar ist es grundsätzlich richtig, dass der Geschädigte die Beweislast für die Angemessenheit der Mietwagenkosten trägt (vergleiche OLG Köln, Urteil vom 10.10.2008, Aktenzeichen 6 U 115/08 , abgedruckt DAR 2009, 33; ähnlich OLG München, Urteil vom 25.7.2008, Aktenzeichen 10 U 2539/08 , abgedruckt DAR 2009, 36), das Gericht hält es im vorliegenden Falle gleichwohl weiter für angemessen, auch die Beklagte am Auslagenvorschuss zu beteiligen, weil die Geeignetheit der Schwacke-Liste als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO. - LG Gera, 20.11.2006 - 1 S 232/06
Auszug aus AG Germersheim, 27.01.2009 - 3 C 519/08
Als Berechnungsgrundlage kann hierbei nach der genannten Rechtsprechung des BGH der Schwacke-Mietpreisspiegel hinsichtlich des Postleitzahlengebietes des Geschädigten herangezogen werden. Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung der Kammer (vergleiche etwa Urteile vom 2.7.2007, Aktenzeichen 1 S 246/06 sowie vom 12.11.2007, Aktenzeichen 1 S 232/06) ist es sachgerecht, in Bezug auf Verkehrsunfälle, die sich - wie hier - im Jahr 2005 ereignet haben, den Automietpreisspiegel für das Jahr 2006 heranzuziehen und der Berechnung des angemessenen Mietpreises den für den einschlägigen Postleitzahlenbereich festgelegten Modus (früher: gewichtetes Mittel) zugrunde zu legen.