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   AG Gernsbach, 18.03.2021 - 1 C 4/21   

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AG Gernsbach, 18.03.2021 - 1 C 4/21 (https://dejure.org/2021,7298)
AG Gernsbach, Entscheidung vom 18.03.2021 - 1 C 4/21 (https://dejure.org/2021,7298)
AG Gernsbach, Entscheidung vom 18. März 2021 - 1 C 4/21 (https://dejure.org/2021,7298)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Gernsbach, 18.03.2021 - 1 C 4/21
    Ein Indiz für die Erforderlichkeit bildet die Übereinstimmung des vom Geschädigten erbrachten Kostenaufwands mit der Rechnung und der ihr zugrunde liegenden getroffenen Preisvereinbarung, sofern diese nicht auch für den Geschädigten deutlich erkennbar erheblich über den üblichen Preisen liegt (BGH NJW 2014, 1947), Der Umfang der Schadensersatzpflicht wird gem. 88 249 ff. BGB bestimmt.

    Bei der -Seite 5 von 9 - Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, ist eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen, d. h. Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (BGH NJW 2014, 1947).

  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Gernsbach, 18.03.2021 - 1 C 4/21
    Nachdem die klägerische Partei die Reparaturrechnung vollständig bezahlt hat (AS 9), ergibt sich aufgrund dieser Risikoverteilung, dass es rechtlich keinen Unterschied macht, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995, BeckRS 1995, 01930; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10,2004, NJW-RR 2005, 248, 249; Beschluss des Landgerichts Baden-Baden gem. § 522 Abs. 2 ZPO vom 11.01.2018, 3 S 65/17).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Gernsbach, 18.03.2021 - 1 C 4/21
    Ein Geschädigter ist regelmäßig nicht zur Erforschung des Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Reparaturmöglichkeit ausfindig zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06, Rn. 17- juris).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Gernsbach, 18.03.2021 - 1 C 4/21
    Der Schädiger hat das sog. Werkstatt- bzw. Prognoserisiko zu tragen (BGHZ 63, 182, 185: BGH NJW 1992, 302, 303).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04

    Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen

    Auszug aus AG Gernsbach, 18.03.2021 - 1 C 4/21
    Nachdem die klägerische Partei die Reparaturrechnung vollständig bezahlt hat (AS 9), ergibt sich aufgrund dieser Risikoverteilung, dass es rechtlich keinen Unterschied macht, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995, BeckRS 1995, 01930; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10,2004, NJW-RR 2005, 248, 249; Beschluss des Landgerichts Baden-Baden gem. § 522 Abs. 2 ZPO vom 11.01.2018, 3 S 65/17).
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Gernsbach, 18.03.2021 - 1 C 4/21
    Der Schädiger hat das sog. Werkstatt- bzw. Prognoserisiko zu tragen (BGHZ 63, 182, 185: BGH NJW 1992, 302, 303).
  • AG Rastatt, 10.12.2021 - 3 C 216/21
    BeckRS 2021, 28709; AG Rastatt, Urteil vom 29.01.2021 - 1 C 231/20; AG Gernsbach, Urteil vom 19.03.2021 - 1 C 4/21; AG Frankenthal Endurteil v. 9.4.2021 - 3a C 253/20, BeckRS 2021, 7263; AG Wolfratshausen, Urteil vom 15.12.2020 - 1 C 687/20, SVR 2021, 105, beck-online; AG Leverkusen, Urteil vom 30.9.2020 - 26 C 266/20, SVR 2021, 104, beck-online; AG Heinsberg Urt. v.
  • AG Schwäbisch Hall, 24.03.2022 - 5 C 578/21
    Der Klägerin steht aus dem in Vollzug des Endurteils des Amtsgerichts Bad Neustadt an der Saale vom 22.04.2021 (Aktenzeichen: 1 C 4/21) abgetretenen Recht der unfallgeschädigten Firma a] gegen die Beklagte aus dem Rechtsverhältnis im Zusammenhang mit der Reparatur des verunfallten Fahrze.uges (Rechnungsnummer fl on 06.11.2020) durch die Beklagte der mit der Klage insofarn geltend gemachte Ersatzanspruch nicht zu.
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