Rechtsprechung
AG Gießen, 05.11.2014 - 6 IK 32/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 8 Abs 3 InsO, § 8 Abs 3 InsVV, § 13 InsVV
Vergütung des Insolvenzverwalters/ Treuhänders: Ersatz des Personal- und Sachaufwandes bei Übertragung des Zustellungswesens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung des Insolvenzverwalters/ Treuhänders: Ersatz des Personal- und Sachaufwandes bei Übertragung des Zustellungswesens
- zvi-online.de
InsO § 8 Abs. 3; InsVV § 13 Abs. 1
Zur Vergütung bei Übertragung des Zustellungswesens auf den Treuhänder (Altverfahren) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zip-online.de (Leitsatz)
Zur Vergütung bei Übertragung des Zustellungswesens auf den Treuhänder
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 651 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.03.2013 - IX ZB 209/10
Vergütung des Insolvenzverwalters/Treuhänders: Ersatz des Personal- und …
Auszug aus AG Gießen, 05.11.2014 - 6 IK 32/13
Laut dem Beschluss des BGH vom 21.03.2013 (IX ZB 209/10) ist dem Treuhänder der zusätzliche Sach- und Personalaufwand, der infolge der Übertragung des Zustellungswesens entstanden ist, zu ersetzen.Nach den Ausführungen des BGH muss der Aufwand für den Sach- und Personalaufwand vom "Tatrichter" ermittelt oder nötigenfalls geschätzt werden (BGH vom 21.03.2013, a.a.O., Rn. 27).
Außerdem wird in BGH vom 21.03.2013, a.a.O., Rn. 22 Bezug genommen auf eine weitere Entscheidung des BGH vom 08.03.2012 (IX ZB 162/11).
Maßgebend sind daher die Ausführungen in BGH vom 21.03.2013, a.a.O., Rn. 27, wonach die Feststellung der Personalkosten für die Durchführung von Zustellungen dem Tatrichter obliegt, der sie gegebenenfalls zu schätzen hat.
- BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11
Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung eines Zuschlags für …
Auszug aus AG Gießen, 05.11.2014 - 6 IK 32/13
Außerdem wird in BGH vom 21.03.2013, a.a.O., Rn. 22 Bezug genommen auf eine weitere Entscheidung des BGH vom 08.03.2012 (IX ZB 162/11). - BGH, 19.01.2012 - IX ZB 25/11
Entlassung des Insolvenzverwalters: Störung des Vertrauensverhältnisses zum …
Auszug aus AG Gießen, 05.11.2014 - 6 IK 32/13
Weiter führt der BGH in Rn. 22 unter Bezugnahme auf den weiteren Beschluss des BGH vom 19.01.2012 (IX ZB 25/11) aus, dass der Personalaufwand 2, 80 EUR betragen kann.