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   AG Gießen, 10.03.2016 - 48 C 2/16   

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https://dejure.org/2016,10476
AG Gießen, 10.03.2016 - 48 C 2/16 (https://dejure.org/2016,10476)
AG Gießen, Entscheidung vom 10.03.2016 - 48 C 2/16 (https://dejure.org/2016,10476)
AG Gießen, Entscheidung vom 10. März 2016 - 48 C 2/16 (https://dejure.org/2016,10476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verschiedene Forderungsarten: Saldoklage unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 277/11

    Wohnraummiete: Anspruch eines gewerblichen Großvermieters auf Erstattung der

    Auszug aus AG Gießen, 10.03.2016 - 48 C 2/16
    Dass die Klägerin als Großvermieterin keine außergerichtlichen Anwaltskosten beanspruchen kann muss nicht näher ausgeführt werden (vgl. nur BGH WuM 12, 262 [BGH 31.01.2012 - VIII ZR 277/11] zu Kündigungskosten).
  • AG Hanau, 28.10.2015 - 37 C 44/15

    Unzulässigkeit einer Saldoklage

    Auszug aus AG Gießen, 10.03.2016 - 48 C 2/16
    Das Gericht teilt die Auffassung, wonach eine Saldoklage unzulässig ist, wenn verschiedene Forderungsarten eingeklagt werden (AG Hanau, WuM 15, 742; AG Dortmund vom 19.12.2014, GE 15, 1103; AG Gießen, WuM 14, 216 und LG Kempten, Urteil vom 22.11.2015).
  • BGH, 09.01.2013 - VIII ZR 94/12

    Zulässigkeit einer Saldoklage bei Mietrückständen

    Auszug aus AG Gießen, 10.03.2016 - 48 C 2/16
    Der gegenteiligen Entscheidung des BGH vom 9.1.2013 (WuM 13, 179; kritische Anm. Rave, ZMR 13, 272) lag ein ganz einfacher Sachverhalt zugrunde, in dem nur Grundmieten geltend gemacht wurden.
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