Rechtsprechung
AG Gießen, 25.08.2016 - 49 C 505/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,71165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1018 BGB, § 1027 BGB, § 1004 BGB
Die Breite eines Wegerechts bemisst sich senkrecht zur Begrenzung des Fahrwegs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die Breite eines Wegerechts bemisst sich senkrecht zur Begrenzung des Fahrwegs
- RA Kotz
Grunddienstbarkeit - Beseitigung einer Störung des Wegerechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gießen, 25.08.2016 - 49 C 505/15
- LG Gießen, 10.11.2017 - 1 S 246/16
- BGH, 12.03.2018 - V ZA 51/17
- BGH, 27.04.2018 - V ZA 51/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.09.2012 - V ZR 230/11
Besitzschutz: Kraftfahrzeughalterhaftung auf Unterlassung eines Falschparkens auf …
Auszug aus AG Gießen, 25.08.2016 - 49 C 505/15
In der Regel begründet die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr (BGH, NJW 2012, 3781).In der Regel begründet die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr (BGH, NJW 2012, 3781).