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AG Gießen, 28.08.2013 - 248 F 2478/12 SO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzleibeier.eu
Zur Rückführung des Kindes aus der Pflegefamilie in den Haushalt der Eltern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gießen, 28.08.2013 - 248 F 2478/12 SO
- AG Gießen, 13.09.2013 - 248 F 2478/12
- OLG Frankfurt, 03.04.2014 - 5 UF 345/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- AG Gießen, 28.11.2012 - 248 F 2508/12
Auszug aus AG Gießen, 28.08.2013 - 248 F 2478/12
Die einstweilige Anordnung vom 28.11.2012 des Amtsgerichts - Familiengerichts - Gießen (Az.: 248 F 2508/12) wird aufgehoben.Mit Schreiben vom 28.11.2012 beantragte das Jugendamt beim erkennenden Gericht den teilweisen Entzug der elterlichen Sorge im Wege der einstweiligen Anordnung (Az.: 248 F 2508/12).
- BGH, 10.07.1991 - IV ZR 155/90
Bedingungsgemäße Beweiserleichterungen der Versicherungsvertragsparteien in der …
Auszug aus AG Gießen, 28.08.2013 - 248 F 2478/12
Ein Fall der Beschlussergänzung gemäß § 43 FamFG ist nicht gegeben (vgl. MüKo-Ulrici ZPO § 43 Rn 7; zu §§ 319, 321 ZPO: BGH NJW-RR 1991, 1278 f; OLG Saarbrücken OLGR 2001, 330; OLG Stuttgart FamRZ 1984, 402). - BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit einer …
Auszug aus AG Gießen, 28.08.2013 - 248 F 2478/12
Wenn Eltern wie hier das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen und damit sogleich die Aufrechterhaltung der Trennung der Kinder von ihnen gesichert werden soll, darf dies nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 8.3.2012, Az.: 1 BvR 206/12, zit. nach juris). - OLG Frankfurt, 04.09.2002 - 2 UF 228/02
Voraussetzungen der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gegenüber der …
Auszug aus AG Gießen, 28.08.2013 - 248 F 2478/12
Allein die Tatsache, dass das Kind bei den Pflegeeltern möglicherweise besser aufgehoben wäre als bei den leiblichen Eltern rechtfertigt vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes jedoch nicht den Entzug der elterlichen Sorge und die Fremdunterbringung des Kindes (vgl. auch OLG Frankfurt, FamRZ 2003, 1316 f.). - BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09
Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 …
Auszug aus AG Gießen, 28.08.2013 - 248 F 2478/12
Im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung dieser verfassungsrechtlich geschützten Rechte ist zu berücksichtigen, dass auch im Bereich des Art. 6 Abs. 2 GG das Wohl des Kindes immer den Richtpunkt bildet, sodass dieses bei einem Interessenkonflikt zwischen dem Kind und seinen Eltern letztlich bestimmend sein muss (vgl. Bundesverfassungsgericht, FamRZ 2010, 865).